Erfolgreiche Schleierfahndung auf der Autobahn A6

Waidhaus. In der Nordoberpfalz hat die Grenzpolizeiinspektion Waidhaus in den letzten Tagen mehrere erfolgreiche Kontrollaktionen durchgeführt, wobei sie auf Verstöße gegen das Waffengesetz und den Verdacht der Geldwäsche sowie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis stießen.

Symbolbild: Bundespolizei

Bei einer Routinekontrolle am Mittwochmorgen an der Anschlussstelle Waidhaus an der A6, wurde ein Fahrzeug mit bulgarischer Zulassung, das in Richtung Tschechien unterwegs war, von den Beamten der Schleierfahndungseinheit genauer unter die Lupe genommen. Während der Kontrolle entdeckten die Beamten ein versteckt, aber griffbereit liegendes Springmesser. Ein solches Springmesser wird in Deutschland als verbotene Waffe eingestuft, wodurch sich Fahrer (38) nun wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz verantworten muss.

Geldwäscheverdacht durch Kupferkabel

Ein weiterer Fall ereignete sich ebenso am Mittwoch, jedoch am Nachmittag, als Beamte auf einen Wagen aufmerksam wurden, der ebenfalls auf der A6 in Richtung Tschechien unterwegs war. Im Kofferraum des Fahrzeugs fanden sie mehrere Kupferkabel, deren Wert auf etwa 3000 Euro geschätzt wird.

Auf Nachfrage konnte der Fahrer die Herkunft der Kabel nicht plausibel erklären. Er gab an, dass es sich um ein Geschenk handeln würde, konnte dies aber nicht belegen, wodurch die Kupferkabel sichergestellt und der Fahrer wegen Verdachts der Geldwäsche angehalten wurde.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am selben Tag wurden zwei Fahrer in getrennten Vorfällen angehalten, die ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren. Der erste Vorfall ereignete sich gegen 15.30 Uhr an der Rastanlage Ulrichsberg Nord auf dem Weg nach Nürnberg. Das zweite Ereignis fand einige Stunden später in Waidhaus statt, als ein weiteres Fahrzeug in Richtung Tschechien aufgehalten wurde. Auch hier konnte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. In beiden Fällen mussten die Fahrzeuge von Personen mit gültiger Fahrerlaubnis weitergeführt werden, während sich die ursprünglichen Fahrer nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

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