Es geht um die Existenz

Bechtsrieth/Trebsau. Was klingt wie ein Schauermärchen, ist für 53 Trebsauer Familien bittere Realität: Sie müssen als Anlieger für einen Straßenausbau bis zu 76.000 Euro bezahlen. Eine Bürgerinitiative wehrt sich gegen den Bescheid.

Von Udo Fürst

Trebsau Straße Bürgerinitiative
Sonja Bodensteiner und Petra Baierl von der BI Trebsau-Bechtsrieth mit Lydia Hoch (v. li.) auf der Pirker Straße, deren Ausbaukosten für einige Anlieger existenzbedrohend sind. Foto: Fürst

„Die wegen der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung zurückgestellten Zahlungen werden in Kürze fällig.“ Dieser an sich lapidare Satz auf der Homepage der Gemeinde Bechtsrieth birgt gewaltigen Zündstoff, bedeuten er und der danach verabschiedete Gemeinderatsbeschluss für Anlieger der Pirker Straße im Ortsteil Trebsau doch gewaltige finanzielle Forderungen. Bis zu 76.000 Euro müssen die Anwohner für die komplett sanierte Dorfstraße berappen.

Das ist für einige existenzbedrohend“

sagt Petra Baierl, Sprecherin der Bürgerinitiative (BI) Trebsau-Bechtsrieth, die sich seit zwei Jahren gegen die Forderungen wehrt.

1,23 Millionen kostete der Bau der 750 Meter langen Straße einschließlich des großzügigen Gehwegs und der Parkplätze. Jetzt kommt die seit Januar 2018 eingestampfte Straßenausbaubeitragssatzung („Strabs“) ins Spiel. Beim Baubeginn im Juli 2017 war das Gesetz, laut dem die Anlieger per Umlage beteiligt werden, noch in Kraft. Das bedeutete einen Anteil von 590.000 Euro – durchschnittlich 11.000 Euro – für die betroffenen Bürger. Je nach Größe des Grundstücks aber waren manche mit deutlich mehr als 50.000 Euro dabei.

Auf Druck der BI

Um die Belastung für die Anlieger einigermaßen in Grenzen zu halten, teilte die Gemeinde auch auf Druck der BI die Gesamtsumme in drei Raten auf, von denen die erste im Dezember 2017 bezahlt werden musste. Als wenig später die Pläne zur Abschaffung der Strabs konkret wurden, setzte die Gemeinde den Vollzug der weiteren Zahlungen aus. Doch dann wurde bekannt, dass Vorauszahlungen, die vor dem 1. Januar 2018 festgesetzt wurden, von den Anliegern zu bezahlen sind.

Da halfen dann auch Schreiben an die CSU-Landtagsfraktion, an die Freien Wähler, an Abgeordnete und an Finanzminister Albert Füracker nichts. Selbst die von Bürgermeister Gerhard Scharl eingereichte Petition blieb erfolglos. „Bescheid bleibt Bescheid“, teilte das Staatsministerium lapidar mit. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat dann, den kompletten Restbetrag von 340.000 Euro von den 53 Anliegern im September einzufordern.

So weit, so gut – zumindest für die klamme Gemeinde, die im vergangenen Jahr schon 300.000 Euro Kredit aufnehmen musste, um den Ausfall der zurückgestellten Beitragszahlungen zu kompensieren. Schlecht ist dieser Beschluss allerdings für die Anlieger, die dem Bürgermeister und der Verwaltung zwei Dinge vorwerfen: einerseits, den Straßenausbau begonnen zu haben – ohne Beteiligung oder Rücksprache mit den Anliegern und ohne die sich abzeichnende Abschaffung der Strabs abzuwarten. Der zweite Vorwurf lautet, dass die Gemeinde nicht, wie von der BI gefordert, statt einem Zahlungsbescheid gleich einen mit drei festgelegten Raten verschickt habe. „Vor allem die Aussage des Bürgermeisters, das sei zu viel Verwaltungsaufwand, lassen wir nicht gelten“, sagt Sonja Bodensteiner von der BI, die mit mehr als 50.000 Euro dabei ist.

Kleine Hoffnung

Etliche Anwohner müssen mehr als 50.000 Euro bezahlen – „für eine Straße und einen Gehweg, der an einen Luxusboulevard erinnert“, wie die BI-Mitglider betonen. Man wisse auch von einigen Betroffenen, die überlegen, ihr Haus zu verkaufen, weil sie die Beiträge nicht zahlen können.

Den Betroffenen bleibt eine kleine Hoffnung: die Aufnahme in den Härtefallfonds der Staatsregierung. Bis Ende des Jahres können Anträge gestellt werden. Immerhin will die Verwaltung über die Antragstellung „genauestens informieren“.

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