Es wird langsam Zeit, die aktualisierte Grundsteuererklärung abzugeben

Weiden. Höchste Eisenbahn für alle, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben. Nur noch bis Ende Januar ist Zeit dazu. Wer den Termin verpasst, muss mit Strafen rechnen.

Die Bayern dürfen sich für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch länger Zeit lassen. Foto: Shutterstock

Bis 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Millionen Bürger haben die ungeliebte Aufgabe aber noch gar nicht angepackt. Kurz vor Fristende steht noch gut die Hälfte der fast 36 Millionen benötigten Meldungen aus. Bis Jahresende lag die Abgabequote erst bei circa 47 Prozent, so das Bundesfinanzministerium.

Einschließlich 10. Januar wurden laut dem Bayerischen Landesamt für Steuern bayernweit (elektronisch und auf Papier) mehr als 3,4 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 53 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Meldungen (www.elster.de) liegt in Bayern bei circa 70 Prozent. In der Oberpfalz sind circa 500.000 Grundstückseigentümer und Besitzer von Wohneigentum betroffen.

Zwei Musterberechnungen aus Weiden findet man hier.

Mahnungen und Zuschläge

Trudeln die Daten nicht fristgerecht ein, müssten die ohnehin überlasteten Finanzämter massenhaft mahnen, Verspätungszuschläge verhängen und die Grundsteuer notfalls schätzen. Für das größte Steuerprojekt der Nachkriegszeit dürfte es dann zeitlich richtig eng werden. Die Grundsteuer muss von 2025 an auf neuen Beinen stehen.

Bemessung verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wurde der Bundesgesetzgeber mit einer Neuregelung der deutschlandweit geltenden Grundsteuer bis 2025 beauftragt. Der Steuerverwaltung liegen die für die Berechnung der neuen Bemessungsgrundlage notwendigen Daten zu den Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft nicht, nicht vollständig oder nicht immer in aktueller Fassung vor. Beispielsweise sind „Flurstücke“ aus dem Liegenschaftskataster nicht mit der für die Grundsteuer maßgeblichen „wirtschaftlichen Einheit“ gleichzusetzen. In der Praxis kann man genau diese Abweichungen regelmäßig feststellen. Die Aktualität aller für die Grundsteuerreform erforderlichen Daten bei den Finanzämtern wäre ohne die Abgabe der Steuererklärungen daher nicht gewährleistet.

Einnahmen für die Kommunen

Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben – wie bisher auch – bei den Kommunen. Diese finanzieren damit wichtige öffentliche Leistungen, wie beispielsweise Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen. Die Kommunen in Deutschland benötigen die von der Finanzverwaltung festzusetzenden Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um ihre ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können.

Viele Erklärungen fehlerhaft

Ein weiteres Problem: Viele der bereits eingesendeten Erklärungen dürften fehlerhaft sein. Laut Hans-Joachim Beck, der Leiter der Steuerabteilung des Immobilienverbandes IVD, gebe es viele Fehlerquellen. „Ganz viele Bürger haben zu viel Wohnfläche angegeben.“  Experten empfehlen, in jedem Fall vorsorglich Einspruch einzulegen, wenn der erste Bescheid ins Haus kommt. „Die Politik muss jetzt so schnell wie möglich dafür sorgen, dass in die Bescheide ein Vorläufigkeitsvermerk reinkommt. Wenn jeder einzeln Einspruch erhebt, wird das ein Tsunami, und die Finanzämter können zusperren“, sagt Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft in Berlin.

Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?

In Bayern bestehen drei Möglichkeiten:
• am besten elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
• als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen
am PC und anschließendem Ausdruck auf www.grundsteuer.bayern.de
• als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern

Wie sind Elster & Co. zu schaffen?

Die digitale Meldung via Elster sei jetzt leichter zu meistern als noch vor ein paar Wochen, weiß Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands privater Bauherrn. Mittlerweile helfen viele nützliche Erklärvideos und Anleitungen im Internet auf die Sprünge. Die Verbraucherschützer von Finanztip beispielsweise bieten kostenfreie Ausfüllhilfen für alle Bundesländer. Wer allein nicht klarkommt, darf sich von seinen Kindern, von Nachbarn oder Freunden helfen lassen. Wer dabei trotzdem scheitert oder keinen Computer hat, kann versuchen, die Erklärung auf Papier abzugeben.

In Bayern geht das problemlos, sagt Köbler und betont, dass die Papier-Formulare verständlicher seien. Die Alternative: Bei kommerziellen Anbietern Unterstützung holen. Der Service kostet bei fast allen Anbietern zwischen 30 und 40 Euro. Die kostspieligste Lösung ist der Steuerberater. Wichtig: Alle Helfer, selbst die Profis, sind immer darauf angewiesen, dass Eigentümer die Daten zur Immobilie erst einmal selbst zusammensuchen.

Aufpassen bei der Wohnfläche

„Wer nicht zu viel Grundsteuer zahlen will, sollte bei Fragen nach der Wohnfläche aufpassen“, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Einfach die Quadratmeter aus Kaufvertrag oder Bauplänen in die Steuererklärung zu übernehmen, sei die häufigste Ursache für Fehler. Denn zur Wohnfläche gehören nicht alle Räume. Abstellkammern, Kellerräume und Dachboden dürfen rausgerechnet werden. Die Quadratmeter von Balkonen und Terrassen werden zudem geviertelt, Räume unter zwei Metern Höhe zählen nur zur Hälfte, Nutzflächen wie Garagen erst ab einer bestimmten Größe.

Was genau zur Wohn- und Nutzfläche gehört, lässt sich bei Stiftung Warentest nachlesen. Am Ende sollte jeder seine Erklärung ausdrucken und aufheben. „Müssen Mieter später deutlich mehr Grundsteuer zahlen, ist Streit mit dem Vermieter absehbar, wenn dieser nicht vorweisen kann, was er mal eingetippt hat“, mahnt Timo Gansel, Rechtsanwalt aus Berlin, zur Vorsicht.

Hilfen und Unterstützung

Sollte man bei der Erklärung Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kann man die Hilfen der Bayerischen Steuerverwaltung und dessen Serviceangebot in Anspruch nehmen:

  • Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
  • Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
  • Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
  • Informations-Hotline: 089 / 30 70 00 77 (Mo.-Do.: 08:00 – 18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr)
  • Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) vom 1. Juli bis 31. März 2023 z.B. über ELSTER Formular Grundsteuer für Bayern, www.grundsteuer.bayern.de oder über eine Internetsuche nach BayernAtlas-Grundsteuer.

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