Ethikrat diskutiert Lösungen für bessere Betreuung von Menschen mit Behinderung
Weiden. Die Pflege und medizinische Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigung stand im Mittelpunkt des 8. Ethiktags im Klinikum.
Gerade im medizinischen und pflegerischen Bereich müssen die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen besonders berücksichtigt werden. Worauf es hier ankommt, welche Herausforderungen bestehen und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind, stand beim 8. Ethiktag des Klinischen Ethikkomitees (KEK) am Klinikum Weiden im Mittelpunkt.
Rechte der Betreuten gestärkt
Richter Roland Güll vom Weidener Amtsgericht klärte über das neue Betreuungsrecht auf.
Hier werden vor allem auch die Rechte in der Mitbestimmung des Betreuten gestärkt sowie
die Anforderungen für gesetzliche Betreuer erhöht. Besonders relevant ist, dass der Betreute
mehr eingebunden wird in Entscheidungen, aber im Alltag trotzdem bei der Entscheidungsfindung durch den Betreuer unterstützt werden soll.
Beim Vortrag von Georg Schießl, dem Wohnstättenleiter des HPZ Irchenrieth, ging es vor
allem um alltägliche Probleme an der Schnittstelle zwischen Einrichtungen der Eingliederungshilfe und medizinischen Einrichtungen. An einem Fallbeispiel zeigte er auf, dass bereits die Organisation von vermeintlich einfachen Untersuchungen sehr problematisch sein könne. Für Patienten mit Beeinträchtigungen stellten Eingriffe in den Alltagsablauf oft schon eine große Belastung dar. Neben dieser vor allem organisatorischen Problematik ergäben sich aber auch immer wieder Schwierigkeiten im Umgang mit beeinträchtigten Menschen.
Nicht immer die gleiche Sprache
Hierzu wurde in der Podiumsdiskussion zusammen mit dem Publikum versucht, Lösungen zu erarbeiten. Während der regen Diskussion zeigte sich, dass beide Instanzen nicht immer die gleiche Sprache sprechen. Ein mobiler Patient aus medizinisch-pflegerischer Sicht sei nicht so einfach zu vergleichen mit einem mobilen Patienten aus heilpädagogischer Sicht, brachte die pflegerische Leitung der Loew’schen soziale Einrichtungen, Cathleen Nowak-Morgenroth, als Beispiel.
Andrea Leicht, Mutter einer behinderten Tochter, schilderte ausführlich aus der Sicht der
Betroffenen, welche Probleme während eines Klinikaufenthaltes entstehen könnten. Zum
Beispiel, dass es teilweise schwierig gewesen sei, dem Personal die speziellen Eigenheiten
und Bedürfnisse des behinderten Menschen zu vermitteln. Ein Vorteil sei, wenn die Pflegekräfte den Patienten aus vorhergehenden Aufenthalten kennen und so besser auf ihn
eingehen könnten.
Anspruch auf Begleitung
Georg Schießl informierte darüber, dass seit Ende 2022 Patientinnen und Patienten, die
Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX beziehen, Anspruch auf eine
Begleitung im Krankenhaus hätten. Das sind in der Regel Menschen mit Behinderung, die
bereits im Alltag Bedarf an Begleitung und Unterstützung durch eine Bezugsperson hätten. Dies werde vom einweisenden Arzt bescheinigt und von den Krankenkassen refinanziert. Allerdings hätten die Einrichtungen nicht immer die Kapazitäten, jemanden mitzuschicken.
Manuela Humig (Pflegedienstleitung) und Dr. Andrea Berger, Fachärztin für Neuropädiatrie in der Kinderklinik, schilderten aus der Sicht der Pädiatrie, wie wichtig individuelles Abholen der Patienten sei. Hierzu seien die Angehörigen sehr hilfreich, weil sie die Patienten am besten kennen würden. Manchmal müsste aber auch erst der Patient oder die Begleitperson beruhigt werden. Einmal etwas mehr Zeit zu nehmen, spare hier Zeit.
Besserer Datenaustausch erforderlich
Die Vertreter der Einrichtungen, Cathleen Nowak-Morgenroth und Georg Schießl, merkten an, dass der Datenschutz oft eine Hürde in der alltäglichen Kommunikation zwischen Klinik und Betreuer aus der Einrichtung sei. In diesem Zusammenhang sicherte Klinikdirektor Matthias Maier zu, Lösungen zum besseren Datenaustausch zu prüfen. Man kam überein, dass es einen speziellen Ansprechpartner für Behinderte in den Kliniken Nordoberpfalz AG bräuchte, der für die Belange beider Seiten zur Verfügung stehe.
Nowak-Morgenroth wünschte sich vom Ethikkomitee die Unterstützung bei der Ethikberatung für Behinderte. Einig waren sich alle Beteiligten, dass man in Verbindung bleiben werde, um diese Ideen weiterzuentwickeln und in die Tat umzusetzen.
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