Hoher Diskussionsbedarf im Etzenrichter Gemeinderat
Etzenricht.(bey) Wohin mit dem Niederschlags- und Oberflächenwasser aus dem geplanten Baugebiet „Aign“ sowie aus dem natürlichen Wasserfluss aus Bereich Neunkirchner Weg? Mit Antworten auf diese Frage befasste sich der Gemeinderat Etzenricht in seiner Sitzung am Donnerstagabend über eine Stunde.

Die Unterlagen für den Tagesordnungspunkt „Bauleitplanung Aign, Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange“ waren den Gemeinderatsmitgliedern per Ratsinformationssystem zugeleitet worden. Auf die Verlesung der Stellungnahmen zu verzichten, wie Bürgermeister Martin Schregelmann vorsichtig angedeutet hatte, widersprach Hans Beutner (UPW).
Stefan Weidenhammer, Landschaftsarchitekt aus Amberg, erläuterte die rechtliche Situation nach dem nicht mehr anzuwendenden § 13b des Baugesetzbuches, weil das Verfahren jetzt auf Grundlage einer ergänzenden Bestimmung weitergeführt werde.
Doch nach dem zweiten Sachvortrag und bei der folgenden Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weiden hakte Hans Beutner aufgrund familiären Zusammenhangs nach und gab sich zunächst nicht mit der Aussage der Fachbehörde zufrieden, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht gegen die Aussagen der Vorprüfung keine Einwendungen erhoben werden.
Beeinträchtigungen eines Fischweihers
Hier hakten die Einwendungsführer Beutner und Schätzler ein und beschrieben ausführlichst die befürchteten Beeinträchtigungen ihres Fischweihers hinsichtlich Wasserqualität und Wassermenge und letztlich der Gefährdung des Fisch- und Muschelbestandes als Folge von abgeleiteten Niederschlagswasser oder Ableitung von Wasser aus dem Baugebiet über vorhandene Drainageleitungen. Hans Beutner betonte ausdrücklich, nicht gegen die Ausweisung des Baugebietes „Aign“ zu sein, sprach sich aber dafür aus, dass bei Umsetzung des Baugebietes „etwas G’scheites“ gemacht werden müsse.
Die beiden Einwendungsführer sehen jedenfalls eine grundsätzliche Beeinträchtigung ihres Fischweihers, die nicht nur aus der nicht möglichen vollständigen Versickerung des Niederschlagswassers herrührt, sondern auch durch die Zerstörung von Drainagen.
Die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Baugrundstücken fordert dann fast den gesamten Gemeinderat zu Wortbeiträgen auf. So wurde die Frage gestellt, ob und wer gegebenenfalls bei Sickerschächte für Niederschlagswasser deren Größe festlegt oder wer diese auf Funktionsfähigkeit überprüft.
Deutlich sprach sich Wolfgang Würschinger (CSU) dafür aus, nicht jedem Bauwilligen genaue Vorschriften über die Größe und Ausführung von Versickerungsanlagen zu machen. Die vorhandenen Grundlagen, wie Ergebnisse von Bodengutachten, seien seiner Meinung nach ausreichend, die Größe von Versickerungsanlagen bemessen zu können. Ulrich Danzer (UPW) betonte, dass aber in jedem Fall die Kontrolle von errichteten Versickerungsanlagen notwendig sei.
Letztlich beschloss der Gemeinderat mit 11:0 Stimmen die Fortführung des begonnenen Bauleitverfahrens im Rahmen der sogenannten Reparaturregelung des § 215a Baugesetzbuch.
Versickerungsanlagen in die Planung aufnehmen
Ergänzend zur Beschlussvorlage wird festgelegt, dass in die Planung der Wohngebäude private Versickerungsanlagen aufgenommen werden müssen und diese Anlagen nach ihrer Fertigstellung von privaten Sachverständigen abgenommen werden müssen. In den Beschluss wurde auch aufgenommen, dass das geplante Regenrückhaltebecken in seinem Fassungsvermögen so groß wie technisch möglich ausgelegt werden soll.
Zum Zeitablauf des weiteren Verfahrens erklärt Martin Schregelmann, dass nach dem Erhalt des Baurechts die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben werden. Für die komplette Abwicklung dieser Arbeiten rechnet das Gemeindeoberhaupt einen Zeitraum von eineinhalb bis zwei Jahren ein. Ausdrücklich bittet Schregelmann alle potenziellen Bewerber für Baugrundstücke den Abschluss dieser Arbeiten abzuwarten. „Wir verkaufen erst, wenn alle Erschließungsarbeiten erledigt sind, dann unter Zugrundelegung eines Kriterienkataloges für die Vergabe“.
Es gab noch mehr zu besprechen
Der Bürgermeister gab bekannt, dass das Fronleichnamsfest in diesem Jahr am Sonntag, 2. Juni, gefeiert wird. Der Gottesdienst beginnt um 8.30 Uhr. Daran schließt sich die Prozession an. Ebenso informierte der Bürgermeister, dass das Trafohäuschen am Bahnhof nicht abgerissen, sondern vom Bayernwerk saniert wird.
Für die A-Jugend des SV Etzenricht gab es in der Gemeinderatssitzung einen erfreulichen Moment. Beim Schwarz-Rot-Gold-Ball betrieb die Jugend die Bar für die Gäste. Daraus resultierend überreichte Martin Schregelmann gemeinsam mit den Sprechern der Fraktionen den Vertretern der A-Jugend eine Spende in Höhe von 400 Euro.
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