Etzenricht: “Photovoltaik Mühlweg” auf den Weg gebracht

Etzenricht. Mit 9:3 Stimmen beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenfotovoltaikanlage. Dieser Bebauungsplan wird künftig unter dem Namen „Photovoltaik Mühlweg“ geführt. Auch beim mit dem Ersatzneubau der Brücke über die Haidennaab kommt Bewegung.

Die Kreisstraße nach Luhe (unterer Bildrand) und die Staatsstraße nach Kohlberg (rechter Bildrand) grenzen die Freiflächenfotovoltaikanlage ab, die neben dem bewaldeten Grundstück auch die bestehende angrenzende Freifläche umfasst. Foto: Walter Beyerlein

Bürgermeister Martin Schregelmann trug vor, dass die Gesamtfläche der in Betracht kommenden Grundstücksflächen 47.827 Quadratmeter beträgt. Antragsteller für das Vorhaben sind Sabine und Daniel Utz. Bei den beiden Grundstücken handelt es sich nach den Worten des Bürgermeisters um Flächen, auf denen früher Sand abgebaut wurde, die aber, wie die Örtlichkeit zeigt, jetzt ziemlich mit Wald bewachsen sind.

Das Gemeindeoberhaupt erinnerte das Gremium, dass grundsätzlich die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf ausgebeuteten Flächen positiv eingeschätzt werde. Rudolf Teichmann (SPD) sieht auch diesen Bewuchs und sprach sich für eine Verschiebung der Entscheidung des Gemeinderates aus, bis der beschlossene Kriterienkatalog für die Errichtung derartiger Anlagen vorliegt. Dem stimmte auch Monika Waldeck (SPD) zu. „Das sind Kriterien, die wir allen wollten“.

Hans Beutner (UPW) sieht hingegen keinen Grund dem Vorhaben nicht zuzustimmen, weil es sich um eine ausgebeutete Fläche handelt. Josef Weidensteiner (CSU) sieht das Vorhaben auch ohne den beschlossenen Kriterienkatalog als genehmigungsfähig. Renate Müller (CSU) sieht „keinen besonderen Wald“ in der jetzt bewachsenen Fläche. Letztlich stimmten neun Gremiumsmitglieder für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, mit dem auch die Änderung des Flächennutzungsplanes verbunden ist.

Es kommt Bewegung in den Brücken-Ersatzneubau

Die Brücke über die Haidennaab. Foto: Walter Beyerlein
Die Brücke über die Haidennaab. Foto: Walter Beyerlein
Foto: Walter Beyerlein
Foto: Walter Beyerlein
Foto: Walter Beyerlein
Foto: Walter Beyerlein

Seit Jahren ist der Gemeinderat Etzenricht mit dem Ersatzneubau der Brücke über die Haidennaab befasst. Bereits im Jahr 2015 vergab er die Aufträge für die Vorplanung und die Entwurfsplanung an ein Ingenieurbüro. Bislang wurden keine Leistungen aus dem Ingenieurvertrag erbracht, doch jetzt scheinen “Nägel mit Köpfen” gemacht zu werden. Karsten Uhlig von der K+U-Plan Ingenieurgesellschaft Wunsiedel stellte einen Zeitplan für den weiteren Ablauf zum Ersatzneubau vor.

Dazu fand vorab im Rathaus Weiherhammer eine Besprechung mit dem Ingenieurbüro, Bürgermeister Martin Schregelmann und den Mitarbeitern des Bauamtes statt. Das Erfreuliche nach dem Ergebnis der Brückenprüfung und der Besprechung ist die klare Erkenntnis, dass aktuell keine weiteren Nutzungseinschränkungen notwendig sind, aber kurz bis mittelfristig der Ersatzneubau umzusetzen ist.

Karsten Uhlig informierte den Gemeinderat über den Zustand der Brücke mit Grafiken, die deutlich die vorhandenen Risse aufzeigen, deren Ursprung aber weit zurück in die fünfziger Jahre reicht. Uhlig kommt zur Feststellung, dass sich seit zwölf Jahren an der gleichen Stelle das identische Schadensbild zeigt. Der Ingenieur empfiehlt im ersten Quartal des kommenden Jahres mit der Vermessung, der Vorplanung, mit der Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Umweltbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt zu beginnen.

Der empfohlene “Fahrplan”

Im zweiten und dritten Quartal 2024 solle dann die FFH-Prüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Im Jahr 2025 müsse sich die Gemeinde um den notwendigen Baugrund kümmern und den Entwurf beschließen. 2026 sollte die Genehmigung vorliegen, um das Vorhaben ausschreiben zu können. In der Gesamtheit rechnet Karsten Uhlig mit einem Planungszeitraum von vier bis fünf Jahren und einer Bauzeit von eineinhalb Jahren. Hier sei die Errichtung einer Behelfsbrücke, die auch für den Bau der Ersatzbrücke unerlässlich ist und rund eine Million Euro kosten wird, mit eingeschlossen.

Die Kosten schätzt das Planungsbüro derzeit auf vier Millionen Euro zuzüglich der Kosten für den Landschaftspflegerischen Begleitplan, die eigentlichen Planungskosten und weiteren noch nicht definierbaren Ausgaben. Die Baumaßnahme selbst könnte in den Jahren 2027 und 2028 umgesetzt werden. „Beruhigend“ nannte Bürgermeister Martin Schregelmann die Ausführungen Karsten Uhligs, besonders deshalb, weil aktuell keine Einschränkungen im Verkehr notwendig sind.

Weitere Themen

Die einstimmig beschlossene Änderung der Wasserabgabesatzung bezog sich nur auf den Einsatz von digitalen Wasserzählern. Ebenfalls rein formell notwendig war die Änderung der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren.

Das evangelische Pfarramt Rothenstadt-Etzenricht bat um Zuschußgewährung für die Reparatur der Kirchenorgel. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 2.230 Euro. Einstimmig beschloss der Gemeinderat eine Zuschußgewährung in Höhe von 30 Prozent nach Vorlage der Rechnung.

Die Bestellung eines oder einer Jugendbeauftragten wurde einstimmig in die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.

Seniorenbeauftragte

Als Seniorenbeauftragte schlug die CSU-Fraktion Maria Smola, die SPD-Fraktion Willi Koegst vor. Bürgermeister Martin Schregelmann schlug einen salomonischen Beschluss vor, die beiden Etzenrichter zu gleichberechtigten Seniorenbeauftragten zu bestellen. Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.

Neues Fahrzeug für die Feuerwehr

Sein grundsätzliches Ja gab der Gemeinderat zum Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Etzenricht auf Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges. Das derzeit im Feuerwehrdienst genutzte Fahrzeug hat eine Erstzulassung aus dem Jahr 1999. Die Ersatzbeschaffung wird der Haushalt der Gemeinde je nach Ausstattung des Fahrzeuges mit 120.000 bis 150.000 Euro belasten. Die Verwaltung wird jetzt die notwendigen Schritte für die Ersatzbeschaffung einleiten.

Gemeindliche Wasserversorgungsanlage

Gegen die Stimme von Elisabeth Waldeck (UPW) beschloss der Gemeinderat die vom Landratsamt überarbeitete Schutzgebietsverordnung für die gemeindliche Wasserversorgungsanlage.

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