Fachkonferenz in Weiden: Lärmschutz auf jeden Fall durchsetzen

Weiden. Unter der Moderation von Weidens Oberbürgermeister Kurt Seggewiß befassten sich im großen Sitzungssaal des Neuen Weidener Rathauses Oberpfälzer Landräte und Bürgermeister erneut mit der „Ostbayern-Magistrale“. Falls nicht bald die Zusage aus Berlin für einen aktiven Lärmschutz käme, kündigte Obermeister Kurt Seggewiß an, alle Möglichkeiten der Rechtsprechung auszuschöpfen.

Von Jürgen Wilke

Fachkonferenz Elektrifizierung
Oberbürgermeister Kurt Seggewiß spricht bei der Fachkonferenz

Doch bereits am darauffolgenden Tag konnte anlässlich des Besuchs von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrinth in Neustadt/WN ein wichtiger Teilerfolg vermeldet werden. Dobrinth sagte mündlich zu, dass die Anlieger der Bahnstrecke einen Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge haben und die Finanzierung dazu bereits gesichert sei. Ursprünglich war ein Lärmschutz bei dem Ausbau nicht geplant, deshalb werden alle betroffenen Kommunen gemeinsam gegen den Lärm vorgehen.

MdB Albert Rupprecht setzt weiterhin auf das übergreifende Handeln der Parteien für die Region – und die politischen Drähte, den Ermessensspielraum des Eisenbahn-Bundesamtes auszureizen.

“Dobrindt windet sich wie ein Aal”

MdB Uli Grötsch ließ keinen Zweifel daran, dass ihm die bisherige Hinhaltetaktik aus Berlin gewaltig gegen den Strich gegangen ist und sagte: „Wir machen als Abgeordnete die Erfahrung, dass sich Verkehrsminister Dobrindt windet wie ein Aal. Wir bekommen auf die klarsten Fragen keine klaren Antworten.”

Ich glaube dass es an der Zeit ist, eine deutliche Sprache zu sprechen und den Druck auf das Bundesverkehrsministerium massiv zu erhöhen.

Der Bundesverkehrsminister wird sich daran messen lassen müssen, ob seine mündlichen Zusagen auch nach der Bundestagswahl Bestand haben werden. OB Kurt Seggewiß betonte, dass man sich nicht einlullen lassen dürfe, und da spreche er von 33 Kommunen in fünf Landkreisen.

Elektrifizierung gilt als erhebliche bauliche Veränderung

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Wolfgang Leitner aus München, verwies darauf, dass das Eisenbahnbundesamt in seinem „Umwelt-Leitfaden“ inzwischen die Elektrifizierung einer Strecke als „erhebliche, bauliche Veränderung“ anerkannt habe. Wenn es eine „erhebliche, bauliche Veränderung“ ist, hat man Anspruch auf Lärmschutz. Im vorliegenden Fall werde der Weg für den Lärmschutz aber erst frei, wenn man die Planfeststellungsverfahren kennt, die im Augenblick aber noch ausgearbeitet werden.

Fachkonferenz Elektrifizierung
Dr. Wolfgang Leitner bei seinem Vortrag auf der Fachkonferenz

Aufgeben kommt nicht in Frage

Dr. Eberhard Hohnecker, Professor an der Universität Karlsruhe, Abteilung Eisenbahnwesen, verwies darauf, dass dauerhafter Lärm erhebliche Schlafstörungen und Krankheiten wie Herzinfarkte verursachen kann. „Der menschliche Körper reagiert auf Lärm gewaltig. Deshalb werde man auf allen möglichen Wegen für die etwa 120.000 Anwohner an dieser Strecke kämpfen. Technisch, politisch und rechtlich“, so Dr. Hohnecker. Auch er betonte nochmals, dass der Lärmschutz nur dann möglich sei, wenn die Elektrifizierung als „erhebliche, bauliche Veränderung“ eingestuft werde.  Der Initiator der dritten Fachkonferenz, OB Seggewiß, und die Teilnehmer der Oberpfalz-Magistrale brachten es abschließend auf den Punkt:

Aufgeben werden wir in keinem Fall. Gemeinsam werden wir so lange Lärm machen, bis der Bahn-Lärm verschwindet.

Bilder: Jürgen Wilke

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