Feiertagsschutzgesetz an “stillen Tagen”

Weiden. An den "stillen Tagen" gilt unter anderem Tanzverbot.

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Die Stadtverwaltung der Stadt Weiden informiert über den Vollzug des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) an folgenden Tagen:

  • Volkstrauertag am 14.11.2021
  • Buß- und Bettag am 17.11.2021
  • Totensonntag am 21.11.2021

Aufgrund des Feiertagsgesetzes sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, verboten. Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen nicht erlaubt. Die Beschränkung gilt am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag und am Totensonntag jeweils von 2 Uhr bis 24 Uhr.

So sind an den „stillen Tagen“ insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, die diesen Tagen nicht entsprechende Musik in Diskotheken, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig.

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