Flosser Baugenossenschaft „Eigenheim“ und Markt kommen sich näher
Floß. Dass es zwischen der Baugenossenschaft „Eigenheim“ und dem Markt seit Jahren Gesprächsstoff gibt, ist kein Geheimnis. Vorrangig geht es um die öffentliche Widmung von Teilen der Wohnstraßen im Ortsteil Hardtheim (früher Gemeinde Schönbrunn) und Plankenhammer (früher Gemeinde Gösen).
In Hardtheim hatte die Baugenossenschaft vor sechs Jahren acht barrierefreie, sozial geförderte Mietwohnungen gebaut und in diesem Jahr wurden im Ortsteil Plankenhammer zehn barrierefreie, staatlich geförderte Mietwohnungen feierlich eingeweiht. Die Straßenerschließung wurde durch den Ausbau der Wohnstraßen zu diesen Wohngebäuden ausschließlich auf Genossenschaftsgrund gesichert. Damit der Markt Floß diese Straßenteile käuflich erwerben kann, ließ die Genossenschaft den Straßengrund vermessen. In Hardtheim beträgt die Grundstücksfläche 207 und in Plankenhammer 568 Quadratmeter.
Aufgeschlossene Marktvertreter
Bereits im November vergangenen Jahres gab es auf die Bitte der Genossenschaft erste Gespräche zwischen der Vorstandsvorsitzenden Marika Mauerer und Bürgermeister Robert Lindner. Der Kontakt zwischen Genossenschaft und Markt setzte sich in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschusses am 15. Februar 2023 fort. Vorstandsvorsitzende Mauerer und Berater Fred Lehner hatten die Möglichkeit, den Antrag der Genossenschaft auf käuflichen Erwerb der Straßenflächen in Hardtheim und Plankenhammer durch den Markt vor Ort erneut zu begründen.
Bereits in dieser Sitzung war Aufgeschlossenheit seitens der Marktvertreter und Bürgermeister erkennbar. Verstärkt hat sich nun diese Meinung durch ein weiteres Gespräch im Oktober zwischen Mauerer und Lindner. Das Gesprächsergebnis war in der letzten gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung. Die Genossenschaft bekräftigt erneut ihre Bereitschaft zur Grundabgabe der Straßenflächen in Hardtheim und Plankenhammer an den Markt Floß. Die Besitzübergabe könnte bis zum 1. Januar 2024 möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt würde die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht der Straßenflächen auf den Markt übergehen.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit bleibt bestehen
Signalisiert hatten Vorstandsvorsitzende, Vorstand, Aufsichtsrat und Berater eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Markt. Das ist man den kommenden Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt schuldig. Nur so können anstehende Probleme einer gemeinsamen Lösung zugeführt werden. Hier treffe das Sprichwort zu: „In der Gemeinsamkeit liegt die Stärke.”
* Diese Felder sind erforderlich.