Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Vohenstrauß

Vohenstrauß. In der Sitzung am 6. Oktober 2022 hat der Stadtrat einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen.

Der „Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß“ wird bis zum Ende der Wahlperiode am 30. April 2026 ausgesetzt. Foto: Josef Pilfusek

Im Punkt „Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen“ ist unter anderem festgelegt, dass eine Bürgerbeteiligung durch Anteilszeichnung von mindestens 20 Prozent der Anteile im Streubesitz anzubieten ist. Außerdem muss der Projektentwickler eine Bürgerbeteiligung oder Bürger-Informationsveranstaltung abhalten.

Laut Markus Wildenauer „hat bisher noch kein Projektant mitgeteilt, dass die geforderte Informationsveranstaltung abgehalten werden soll“. Da bei den laufenden Verfahren zu den Flächennutzungsplan-Änderungen mit den Bebauungsplänen zu den Solarparken „Obertresenfeld I“, „Braunetsrieth I“, „Untertresenfeld I“ und „Vohenstrauß II“ bisher erst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgenommen worden ist, sollte nach den Worten des Bauamtsleiters vor der zweiten Auslegung der Bauleitpläne eine entsprechende Informationsveranstaltung stattfinden. Eine Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt könnte eventuell zu einer zusätzlichen Auslegung führen, sollten Bürger Einwände vorbringen.

Hinweis auf die Vorgaben

Der Stadtrat beauftragte in seiner jüngsten Sitzung schließlich die Verwaltung, die Vorhabensträger der einzelnen Projekte aufzufordern, dass sie die Vorgaben zur Bürgerbeteiligung sowie zur Anteilszeichnung erfüllen müssen. Dazu müssen sie entsprechende Nachweise vorlegen. Den Vorschlag der Verwaltung, den Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen abseits des Privilegierungstatbestands für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an Autobahnen einzudämmen und den seit Oktober 2022 geltenden „Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß“ ersatzlos aufzuheben, begründete Wildenauer mit der Aussage, dass durch die Gesamtsumme des durch erneuerbare Energien erzeugten Stroms – einschließlich aller weiteren geplanten Anlagen – am Ende 655 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs von Vohenstrauß gedeckt wären.

Der aktuell ermittelten Verbrauch von 31554 MWh/a könne schon jetzt zu 94 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. „Mit eingerechnet sind noch nicht die wohl seit 2021 auf vielen privaten Dächern installierten PV-Anlagen“, sagte er dazu. Und so entschied der Stadtrat, den Kriterienkatalog mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Wahlperiode am 30. April 2026 auszusetzen. Das gilt auch für alle künftigen Anfragen in Bezug auf die Verwirklichung weiterer Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

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