Fünf Festnahmen bei Kontrollen der Bundespolizei

Waidhaus. Am vergangenen Wochenende verfingen sich fünf Verurteilte im Fahndungsnetz der Waidhauser Bundespolizei, darunter war auch ein Mann, der in Untersuchungshaft eingeliefert wurde.

Symbolbild: Bundespolizei

Fahnder der Bundespolizei kontrollierten bei Waidhaus einen 48-jährigen Mann. Bei der Überprüfung seiner Daten im Fahndungssystem stellten die Beamten eine Ausschreibung des Amtsgerichtes Hamburg zur Strafvollstreckung wegen besonders schweren Falls des Diebstahls fest. 1.380 Euro Geldstrafe schuldete der 48-Jährige noch der Gerichtskasse. Die bezahlte er ein und ersparte sich 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Beamten nahmen einen weiteren Mann fest, den sie in einem PKW mit rumänischer Zulassung kontrollierten. Bei ihm stellten die Bundespolizisten eine Fahndungsnotierung des Amtsgerichts Amberg fest. Der 28-Jährige schuldete dem Staat noch 400 Euro Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch er bewies Zahlungswillen und -kraft und konnte die Kontrollstelle an der A6 als freier Mann verlassen. Anderweitig hätten ihm 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe gedroht.

Zwei Männer wandern in die JVA

Ein 21-Jähriger sitzt aber bereits für 30 Tage hinter Gittern. Er hatte gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen und wurde zu knapp 2.800 Euro Geldstrafe verurteilt. Da der 21-Jährige die Summe nicht einbezahlt hat, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Weiden mit Haftbefehl. Auch jetzt war der Mann nicht liquide und wanderte deshalb in die Weidner JVA.

In einem Linienbus von Prag nach Barcelona saß ein 42-Jähriger, den die Bundespolizisten überprüften. Die Staatsanwaltschaft Görlitz suchte den Mann mit Untersuchungshaftbefehl. Ihm wird vorgeworfen, ein Fahrzeug gestohlen zu haben, bei einem zweiten Autoklau blieb es beim Versuch. Die Bundespolizisten ließen die Handschellen klicken und lieferten ihn in die JVA ein.

Ihm leistet dort für 75 Tage ein 22-Jähriger Gesellschaft, der von der Staatsanwaltschaft Nürnberg gesucht wurde. Wegen Erschleichen von Leistungen hatte der Mann noch eine Geldstrafe von 750 Euro offen. Da er das Geld nicht aufbringen konnte, nahmen ihn die Bundespolizisten fest und brachten ihn hinter Gitter.

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