Für Natur- und Umweltschutz: Einsatz wird belohnt

Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt/WN vergibt für die beiden vergangenen Jahre 2020 und 2021 wieder einen Umweltpreis. Er wird in Form einer Urkunde verliehen und ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro verbunden.

Die Vergabe des Umweltpreises kann an einen, im Höchstfall an drei Preisträger erfolgen. Nach den Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises kommen als Preisträger Personen oder Personengruppen in Frage (also Einzelpersonen genauso wie Vereine, Gruppen und sonstige Organisationen), die sich in den Jahren 2020 und 2021 besondere Verdienste um die Natur und Umwelt erworben haben. Mit dem Umweltpreis soll beispielhaftes Handeln auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes im Bereich des Landkreises Neustadt/WN ausgezeichnet werden.

Was ist zu beachten?

Einem Preisträger soll innerhalb von zehn Jahren für die gleiche Leistung nur einmal der Umweltpreis verliehen werden. Das Vorschlagsrecht steht jeder natürlichen Person, jeder juristischen Person sowie jeder Personengruppe zu. Der Vorschlag ist schriftlich oder per Mail einzureichen und muss begründet werden, zum Beispiel durch Fotos, Zeitungsberichte und Ähnliches. Der Umfang des Vorschlages soll inklusive der Anlagen fünf Seiten nicht überschreiten. Weitere Informationen gibt es unter www.neustadt.de.

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