Fundsachenversteigerung in Amberg lädt zum Mitbieten ein
Amberg. Die Stadt Amberg veranstaltet am 24. Mai eine Versteigerung von Fundsachen, zu der nur volljährige Bieter zugelassen sind. Interessierte können die Gegenstände, darunter Fahrräder und Kleidung, ab 8:30 Uhr besichtigen; Versteigerungsbeginn ist um 9 Uhr.

In Amberg steht ein besonderer Tag für Schnäppchenjäger und Trödelliebhaber an. Die Stadt lässt am 24. Mai nicht abgeholte Fundsachen unter den Hammer kommen. Der Verkauf findet im Innenhof des Hallplatzes statt und beginnt um 9 Uhr, nachdem die Gegenstände ab 8.30 Uhr zur Besichtigung ausgestellt werden. Diese Veranstaltung verspricht eine Vielfalt an Objekten, von Fahrrädern und E-Scootern bis hin zu Rollatoren, Taschen und Modeschmuck.
Was gibt es zu beachten?
Die Interessierten sollten einige Punkte beachten: Alle Artikel werden “gekauft wie gesehen” verkauft, ohne Möglichkeit auf Umtausch, Haftung oder Garantie vonseiten der Stadt. Jeder Fundgegenstand ist zudem mit einer eindeutigen Registrierungsnummer versehen. Die Teilnahme an der Versteigerung setzt voraus, dass Bieter mindestens 18 Jahre alt sind und geschäftsfähig gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Angebote können ausschließlich in ganzen Eurobeträgen abgegeben werden, und der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebots.
Wer bei der Versteigerung erfolgreich ist, übernimmt sofort Besitz und alle damit verbundenen Risiken des ersteigerten Gegenstandes. Zudem wird geraten, insbesondere bei Fahrzeugen vor dem Einsatz im Straßenverkehr, diese auf ihre Verkehrssicherheit hin zu überprüfen. Die Bezahlung der erworbenen Artikel erfolgt ausschließlich in bar und die Mitnahme direkt im Anschluss an die Veranstaltung, da eine Lagerung durch die Stadt nicht möglich ist.
Letzte Chance für ursprüngliche Besitzer
Bis zum 23. Mai, 12 Uhr, haben Eigentümer oder Finder der Gegenstände noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche beim Fundbüro anzumelden und ihre Eigentümerrechte geltend zu machen. Dies stellt eine letzte Chance dar, verloren geglaubte Dinge zurückzuerhalten, bevor sie neuen Besitzern zugeschlagen werden.
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