“Gärten des Grauens”: Neues Baugebiet verbietet Schottergärten

Letzau. Der Bebauungsplan „Kirchberg II“ ist beschlossen, die Grundstücke werden heuer noch baureif sein. Wie die 13 Parzellen, für die es knapp 40 Interessenten gibt, vergeben werden, ist indes noch nicht entschieden.

Blick auf den Fernsehturm: Der Bebauungsplan “Kirchberg II” ist beschlossen. Noch nicht klar ist, nach welchen Kriterien die 13 Parzellen vergeben werden, für die es fast dreimal so viele Interessenten gibt. Bild: Gabi Eichl

Über den Vorschlag des SPD-Sprechers Josef Herrlein, die Bauplätze nach einem Kriterienkatalog zu vergeben, wird in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates nicht gesprochen. Zumindest nicht im öffentlichen Sitzungsteil.

Keine Bauweise festgelegt, aber reine Kies-Vorgärten verboten

Der Bebauungsplan wird sehr freizügig sein, eine Bauweise ist nicht festgelegt. Herrlein weist darauf hin, dass dadurch im Extremfall auch Reihenhäuser gestattet seien. Bürgermeisterin Marianne Rauh schränkt ein, das letzte Wort habe in diesem Fall der Gemeinderat.

Bei einer Sache legt sich der Bebauungsplan aber doch fest: Die derzeit beliebten Kies-Vorgärten – im Internet als „Gärten des Grauens“ verlacht – sollen nicht möglich sein. Der Gemeinderat verständigt sich auf die Formulierung, „flächige Steinschüttungen“ seien nicht zugelassen. 

Wohngebietsfläche aus Flächennutzungsplan gestrichen

Vor der Entscheidung über den Bebauungsplan und den geänderten Flächennutzungsplan erläutert der Windischeschenbacher Planer Wolfgang Kraus, der auch schon „Kirchberg I“ konzipiert hat, die endgültigen Abwägungen der Gemeinde zu den erneuten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die Regierung der Oberpfalz, die wie bei der ersten Anhörung darauf hinweist, dass das Projekt „Kirchberg II“ nicht zur Flächensparoffensive der Staatsregierung passe, ist den Worten Kraus´ zufolge zufrieden damit, dass die Gemeinde als Ausgleich eine Wohngebietsfläche im Westen von Letzau aus dem Flächennutzungsplan streicht.

Regierung missfällt Riesenparzelle für Tierarztpraxis

Beim Bebauungsplan stört sich die Bezirksregierung an der 1.700 Quadratmeter großen Parzelle für eine Tierarztpraxis. Die Regierung sähe diese lieber in zwei bis drei Bauplätze aufgeteilt. Kraus sagt dazu, die Gemeinde vergebe sich nichts durch die große Parzelle; sollte der Tierarzt einmal aufhören, könne diese jederzeit geteilt werden.

“Unterer Berg” nicht mehr auf der Höhe der Zeit

Sein Einvernehmen erteilt der Gemeinderat dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Schlehenweg 22, auch wenn das Vorhaben in verschiedener Hinsicht vom dort gültigen Bebauungsplan „Unterer Berg“ abweicht. Herrlein sagt, der 20 Jahre alte Bebauungsplan sei extrem eng gefasst, biete „null Spielraum“ für Bauherren, die Abweichungen seien daher durchaus zu tolerieren. Den Worten des Zweiten Bürgermeisters Karl Völkl zufolge ist der Bebauungsplan „nicht mehr auf der Höhe der Zeit“, gleichzeitig beschreibe der Bauantrag „keinen vogelwilden Baukörper“. Dem schließt sich der Gemeinderat an.

Keine Einwände gibt es auch gegen den Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteschuppen in Edeldorf 26.

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