Wassergebühren in Flossenbürg steigen nach Firmeninsolvenz

Flossenbürg. Der Wegfall des größten Wasserverbrauchers wirkt sich auf die neuen Gebühren sowohl für Wasser als auch Abwasser aus. Sie steigen ab 1. Juli deutlich.

Der Wegfall der "595° Solutions GmbH" als größter Verbraucher ist der Hauptgrund für die höheren Wasser- und Abwassergebühren. Foto: Josef Pilfusek

Dazu kommt für die Kanalisation eine Grundgebühr. Laut Thomas Meiler fehlen durch die Insolvenz der 595° Solutions GmbH rund 20.000 Kubikmeter. Der Bürgermeister hatte die neue Kalkulation bereits in der Gemeinderatssitzung am 9. Mai angekündigt und legte die Zahlen am Freitag dem Kommunalgremium und den vielen Zuhörern vor. „Der eine oder andere wird wohl schlucken“, meinte er dazu.

Neukalkulation der Gebühren

Nach Meilers Worten wäre der Kalkulationszeitraum zwar erst 2026 abgelaufen, aufgrund der dramatischen Entwicklung habe man sich aber entschieden, diesen zu unterbrechen und neu zu kalkulieren. „Das hat ein externes Büro gemacht“, sagte er und versicherte: „Wir haben uns intensiv mit dem Thema beschäftigt.“ Dabei wusste er: „Es ist schwierig, allen gerecht zu werden.“

Umso mehr sprach er allen Beteiligten seinen Dank aus. Mit der Aussage, bei der Neukalkulation den Verbrauch des weggefallenen Unternehmens auf Null gesetzt und auch die Kostensteigerung – ob für Technik oder Personal – berücksichtigt zu haben, betonte er: „Wir müssen offen mit den Zahlen umgehen.“ Das gilt für ihn wegen der Transparenz besonders in Richtung der Bürger.

Änderungen bei Gebühren und Beiträgen

Zuständig für die Beiträge und Gebühren ist der Kommunalservice Flossenbürg (KSF) als hundertprozentige Tochter der Gemeinde. Als Vorsitzender dieses Unternehmens des öffentlichen Rechts nannte Meiler in der eingeschobenen Sitzung des Verwaltungsrats – diesem gehören neben Kämmerin Margit Frauenreuther als Vorstand noch die Ratsmitglieder Holger Bannert, Stefan Ernst, Ulrich Krapf und Peter Schmidt an – die einstimmig beschlossenen neuen Gebührensätze.

Danach steigt bei der Wasserversorgung im Rahmen der vierten Änderungssatzung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzung die Grundgebühr für die Wasserzähler von 60 auf 90 Euro, die Verbrauchsgebühr von 1,87 auf 3,14 Euro netto pro Kubikmeter.

Die Einführung einer Grundgebühr bei der Abwasserentsorgung begründete Meiler vor allem damit, Geringverbraucher etwas mehr zu beteiligen und Mehrverbraucher zu entlasten. „Die absolute Gerechtigkeit gibt es dabei natürlich nicht“, wusste er. Als Grundgebühren nannte er pro Zähler 60 Euro für Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss bis 4 und 10 m³/h sowie 120 Euro mit einem Nenndurchfluss bis 16 und über 16 m³/h. Die Abwassergebühr erhöht sich von 4,09 auf 5,60 Euro pro Kubikmeter. Eine Mehrwertsteuer fällt bei der Kanalisation nicht an. Für das Thema kündigt er schließlich eine Bürgerversammlung an.

Beteiligung der Öffentlichkeit

„Die Flächen sind weit genug entfernt“, sagte der Bürgermeister zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Zuge der vom Markt Plößberg vorgelegten Änderung des Flächennutzungsplans mit den Bebauungsplänen für die Photovoltaikanlagen Beidl und Liebenstein. Somit gab es vonseiten des Gemeinderats auch keine Anregungen und Einwände.

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