Gefängnis und bezahlte Justizschulden bei der Bundespolizei
Waidhaus. Verkehrssünder, Dieb, Schwarzfahrer und Schleuser. Alle vier wurden am vergangenen Wochenende (1. bis 3. Dezember) bei Grenzkontrollen durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus festgenommen. Gegen sie lagen Haftbefehle vor.
Ein Mann (20) verhielt sich am Freitagabend vorbildlich und benutzte für seine Reise nach Paris einen Fernreisebus, denn einen Führerschein dürfte er noch nicht besitzen. Er wurde im Juni durch das Amtsgericht Cham wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Da er diese Strafe bisher ignoriert hatte, setzte ihn die Staatsanwaltschaft Regensburg auf ihre Fahndungsliste. Die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen konnte er jedoch abwenden, indem er den Beamten einen Teilbetrag in Höhe von 600 Euro auf den Tisch legte. Für die restlichen Justizschulden des Verkehrssünders sprang ein Bekannter ein, der die Restschulden seines Freundes bei der Bundespolizei in Zwiesel bezahlte. Für ihn hieß es somit, zurück in den Bus und weiter nach Paris.
Ersatzfreiheitsstrafen abgewendet
Ein weiterer Mann (30) musste am Samstagnachmittag tief in die Tasche greifen. Eine Streife der Bundespolizei kontrolliere ihn im Stadtgebiet Waidhaus. Dabei stellten sie ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Grund hierfür waren die nicht bezahlten Justizschulden und Verfahrenskosten aus einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgarts wegen Diebstahls. Der Mann zeigte sich einsichtig und zog es vor, seine Schulden in Höhe von 2.500 Euro zu begleichen, statt die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen anzutreten.
Eine weitere Fahndungsnotierung kann nun die Staatsanwaltschaft Ulm abhaken. Der gesuchte Mann (22) nahm die Zahlungsaufforderung des Amtsgerichts Ulm wegen Erschleichens von Leistungen auf die leichte Schulter und erhielt als Quittung einen ihm gewidmeten Haftbefehl in Höhe von 200 Euro. Indem er seinen Geldbeutel zückte und die Justizschulden beglichen hatte, konnte er ohne die Verbüßung der angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen, weiterreisen.
Schleuser erwischt
Doch die nächste Festnahme ließ nicht lange auf sich warten. Dieses Mal blinkte ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Weiden auf dem Fahndungsdisplay der Grenzbeamten auf. Bisherige Ermittlungen gegen den Mann (28) erhärteten den dringenden Tatverdacht über die Einschleusung von Ausländern. Er soll bereits im Dezember 2021 zwei indische und zwei pakistanische Staatsangehörigen auf der Ladefläche seines Lastwagens nach Deutschland geschleust haben. Für die dreitägige Fahrt von Serbien nach Deutschland bezahlten die Migranten dem Fahrer erhebliche Geldbeträge. Beamte der Bundespolizei nahmen ihn nun bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus fest. Er wird im Laufe des Tages beim Amtsgericht Weiden vorgeführt.
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