“Geld endlich an Kommunen weiterreichen”

Weiden. Bereits Ende September letzten Jahres habe die Bundesregierung mit den Bundesländern einen pauschalen Betrag von monatlich 670 Euro pro Person verabredet, der seitens des Bundes an die Bundesländer gezahlt wird, um so für eine Entlastung der Städte und Landkreise bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung zu sorgen.

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MdB Uli Grötsch bei einer Rede im Bundestag Foto: SPD

Es ist mir absolut unverständlich, wieso die Bayerische Staatsregierung die vom Bund bereitgestellten Mittel für die Kosten im Bereich Asyl und Flüchtlinge nicht an die Kommunen weiterreicht,

kritisiert SPD-Bundestagsabgeordneter Uli Grötsch. Die Kommunen beklagen insbesondere, dass die entstehenden Personalkosten bisher nicht erstattet wurden.

„Wie ich aus dem Bundeskanzleramt erfahren habe, wurde das Geld verabredungsgemäß bereits am 15. Januar nach Bayern überwiesen. Seitdem liegt das Geld dort, obwohl es die Kommunen dringend brauchen – jeder Tag zählt!“, so Grötsch.

Annette Karl stellt Anfrage im Landrat

Grötsch berichtet, dass er sich schon seit Anfang Februar um eine Antwort der Bayerischen Staatsregierung bemüht, wann das Geld überwiesen wird und wie viel davon die Stadt Weiden und die Landkreise Neustadt/WN und Tirschenreuth bekommen. „In der ersten Antwort von Sozialministerin Müller hieß es, dass die Beantwortung der Frage schwierig sei, auf mein Nachhaken hin bekam ich dann die Auskunft, dass Sozialministerin Müller gar nicht zuständig sei, sondern Finanzminister Söder. Von dort habe ich nun wiederum die Auskunft erhalten, dass die Beantwortung möglichst schnell erfolgen wird“.

Das sei nun auch schon wieder vier Wochen her, so Grötsch. Aus diesem Grund hat Landtagsabgeordnete Annette Karl sich mit einer parlamentarischen Anfrage an die Staatsregierung gewandt, die in den nächsten Tagen beantwortet werden muss. Ziel ist zu erfahren, wann die Gelder endlich an die Kommunen weitergegeben werden und wie hoch die ausstehenden Geldbeträge sind.

Mir geht es nicht darum, dass ich möglichst zuvorkommend bedient werde, sondern ausschließlich darum, dass der Freistaat die Gelder umfänglich an die Kommunen weiterreicht, weil es nicht die Städte und Landkreise sein dürfen, die letztendlich auf den Kosten sitzenbleiben,

so Grötsch.

MdL Annette Karl Landtagsabgeordnete SPD NeustadtWN
Bild: Büro Annette Karl

„Die Gelder müssen schnellstens bei den Kommunen ankommen – eine Abschlagszahlung würde vielen helfen,“ so Karl. „Es kann nicht sein, dass manche Kommunen Anträge auf Stabilisierungshilfe stellen müssen und ihnen gleichzeitig Gelder vom Freistaat vorenthalten werden, für Aufgaben, die sie für Bund und Land übernehmen.“

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