Gemeinde legt Kriterien für Solarparks fest

Letzau. Seinem grundsätzlichen Ja zu Photovoltaikanlagen auf Freiflächen schiebt der Gemeinderat ein detailliertes Aber nach. Er verständigt sich auf einen Kriterienkatalog, der die aktuell vorliegenden Anfragen aus dem Rennen wirft.

Der Gemeinderat legt die maximale Größe von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen auf acht Hektar fest. Der SPD-Sprecher Josef Herrlein plädiert für kleinteilige Anlagen wie hier oberhalb des Ortsteils Straßenhäuser der Stadt Vohenstrauß. Foto: Gabi Eichl

Im Dezember hatte der Gemeinderat sich grundsätzlich für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Gemeindegebiet ausgesprochen. Er hatte aber damals schon eingeschränkt, dass er sich in jedem Fall eine Entscheidung über den Einzelfall vorbehalte.

Nachdem Investoren die Gemeinden im Landkreis inzwischen regelrecht überrollen mit Anfragen, legt der Gemeinderat Kriterien fest, um nicht jede einzelne Anfrage ausführlich prüfen zu müssen. Die vorliegenden Anfragen von Unien und Greenovative haben sich damit erledigt, da sie den neuen Kriterien nicht standhalten.

Bürgermeisterin: Gemeinde behält Planungshoheit

Der Gemeinderat ringt lange um jedes einzelne Kriterium. Fachkundige Hilfe bekommt er von Raymund Krey von der Verwaltungsgemeinschaft (VG), der innerhalb der VG der Experte für PV-Anlagen auf freier Fläche ist. Krey empfiehlt Kriterien unbedingt als steuerndes Element.

Bürgermeisterin Marianne Rauh betont, entscheidend sei, dass die Gemeinde in jedem Fall die Planungshoheit behalte.

Im einzelnen beschließt der Gemeinderat mit Mehrheit die nachfolgenden Kriterien. Die geplante Anlage darf die Größe von acht Hektar nicht überschreiten, sie darf nicht näher als 250 Meter an eine Wohnbebauung heranrücken und sie darf nicht in einem Landschafts- oder Wasserschutzgebiet liegen.

Überdies muss der Investor eine Bürgerbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent anbieten; er muss anhand von Referenzen nachweisen, dass er sein Geschäft versteht, und er muss für die Dauer des Betriebs der Anlage seinen Firmensitz in der Gemeinde anmelden.

Herrlein: Plädoyer für kleine dezentrale Anlagen

Dabei ist sich der Gemeinderat keineswegs bei allen Punkten einig. Von dem Vorschlag Kreys, eine Obergrenze für die insgesamt mögliche Fläche im Gemeindegebiet festzulegen, verabschiedet sich der Gemeinderat schnell, als er sieht, dass die Gemeinde weitgehend von Landschaftsschutzgebieten umgeben ist.

Bernhard Kick (CSU) stellt den Kollegen einen Plan zur Verfügung, der zeigt, „dass da nicht viel Fläche bleibt“, wie der SPD-Sprecher Josef Herrlein feststellt. Herrlein spricht sich ganz allgemein für kleine dezentrale Anlagen aus. Eine Zehn-Hektar-Anlage sei schon viel zu groß für die Gemeinde: „Das sind 13 Fußballfelder“, sagt er.

Kett: Mögliche Investoren nicht gleich verschrecken

Der CSU-Sprecher Johannes Kett dagegen will mit der Festlegung einer Obergrenze nicht automatisch einen Investor verschrecken; er plädiert dafür, auch Anfragen für größere Anlagen zuzulassen, um im Gespräch dann eventuell den einen oder anderen Investor zu überzeugen, eine kleinere Anlage zu bauen. Kett stimmt als einziger gegen die Festlegung einer Obergrenze für die Anlagen.

Der Zweite Bürgermeister Karl Völkl (CSU) spricht sich dagegen vehement dafür aus. Denn wenn es keine Grenze gebe, sei „alles möglich“. Und irgendwann gebe es vielleicht Konstellationen, die heute noch nicht zu überblicken seien, die den Bau einer ungewünscht großen Anlage ermöglichten. „Ich will das unbedingt gedeckelt haben“, sagt er.

Kick: Hecke kann ganz schnell weg sein

Den Abstand zur Wohnbebauung von 250 Metern hält Herrlein nur dann für sinnvoll, wenn die Anlage einsehbar sei. Er lässt sich aber überzeugen und stimmt dem Kriterium zu; Kick hatte vorher in Bezug auf Herrleins Beispiel einer blickdichten Hecke gesagt: „Die ist ganz schnell weg.“

Die Anfragen von Unien und Greenovative sind nach Verabschiedung des Kriterienkatalogs deshalb hinfällig, weil die Anlagen Schutzgebiete tangieren.

Die Theisseiler Kriterien für PV-Anlagen:

  • Anlagengröße maximal acht Hektar
  • Mindestabstand zur Wohnbebauung 250 Meter
  • Landschafts- und Wasserschutzgebiete sind tabu
  • Investor muss Bürgerbeteiligung von 50 Prozent anbieten
  • Investor muss seine Expertise nachweisen
  • Investor muss seinen Firmensitz in der Gemeinde anmelden

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