Gemeinde wappnet sich gegen überdimensionierte Bauprojekte

Püchersreuth. Aus den ursprünglich geplanten fünf Reihenhäusern im Ortsteil Wurz sind zwei Doppelhäuser geworden, und mit diesen kann der Gemeinderat leben. Er hat dem umstrittenen Projekt sein vorläufiges Einvernehmen erteilt – zu seinen Bedingungen.

Von Gabi Eichl

Püchersreuth_Gesamtansicht
Die Gemeinde Püchersreuth will sich grundsätzliche Richtlinien geben für die Bebauung von Baulücken im Gemeindegebiet. Aktuell fragen Investoren schon nach dem Kauf von Grundstücken für eine Bebauung mit Wohnblöcken.

Es geht um zwei noch freie Bauplätze im Wurzer Kahhofweg. In der Dezembersitzung hatte der Gemeinderat Pläne für ein mehr als 35 Meter langes Reihenhaus vorliegen, das auf den beiden Parzellen errichtet werden sollte (das Oberpfalz-Echo berichtete). Es gab damals Bedenken wegen der Abwasserentsorgung, der Versickerung, den Stellplätzen und einer grundsätzlich unpassenden Bebauung. Die Entscheidung wurde vertagt.

Wie schon im Dezember übernahm auch jetzt wieder die Zweite Bürgermeisterin Maria Sauer die Behandlung des Bauantrags, da Bürgermeister Rudolf Schopper wegen seiner Verwandtschaft zum Bauherrn befangen ist.

Kritik: Stellplatzsituation ist zu beengt

Jürgen Bartmann (CWG) monierte erneut die Stellplatzsituation; die geplanten 6,50 Meter seien etwas kurz, sagte er, vielleicht könne man das Haus ein wenig nach hinten rücken. Der Bauherr, der in Begleitung eines halben Dutzends weiterer Zuhörer war, sagte dazu, nachdem der Gemeinderat ihm das Wort erteilt hatte, er erfülle mit diesem Parkplatzangebot die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung deutlich mehr als gefordert. Es werde sogar noch Platz bleiben für Fahrräder und Mülltonnen.

Nachbarn sind weiterhin zwiegespalten

Josef Stangl (CSU) sagte, mit der geänderten Planung, also mit den beiden Doppelhäusern, könne man durchaus leben, das sei nicht mehr der 35 Meter lange Block, „der wirklich unansehnlich war“. Thomas Mathes (CWG), der als einziger gegen den Bauantrag stimmte, gab zu bedenken, dass die Nachbarn dem Vorhaben weiterhin zwiegespalten gegenüber stünden. Wie Bartmann bezeichnete er die Parksituation vor den beiden Häusern als „sehr eng“.

Das ist ein ganz wichtiger Punkt, wir haben aus der Vergangenheit gelernt.“

Das Einvernehmen wurde übereinstimmend in Aussicht gestellt unter der Voraussetzung, dass die Sondervereinbarung wegen der noch nicht gesicherten Erschließung vorab unterschrieben werde, und zwar so wie von der Verwaltungsgemeinschaft vorgelegt. Die Vereinbarung sei nicht verhandelbar; Sauer sagte wörtlich: „Das ist ein ganz wichtiger Punkt, wir haben aus der Vergangenheit gelernt.“ Eine weitere Voraussetzung sei, dass die Versickerungsfähigkeit des Baugrundes nachgewiesen sein müsse.

Ohne Diskussion hat der Gemeinderat dem Bau einer Garage mit Abstellraum im Tannenweg sein Einvernehmen erteilt, dasselbe gilt für den Bau eines Wohnhauses mit Garage in der Lamplmühlstraße, dem Lückenschluss in dieser Straße.

Richtlinien für einen Grundsatzbeschluss

Gesammelt hat der Gemeinderat am Montag Richtlinien für einen Grundsatzbeschluss zur Schließung vorhandener Baulücken außerhalb des Geltungsbereiches eines gültigen Bebauungsplanes. Ein solcher Grundsatzbeschluss soll in einer der nächsten Sitzungen gefasst werden. Hintergrund sind den Worten Schoppers zufolge Anfragen von Investoren, die in Gemeinden wie Püchersreuth billigen Baugrund kaufen und darauf Wohnblöcke errichten wollten („eine ganz billige Geldanlage“).

Nur noch Einzel- und Doppelhäuser

Schopper machte verschiedene Vorschläge, die im wesentlichen vom Gemeinderat akzeptiert wurden. Unter anderem sollen nur noch Einzel- und Doppelhäuser mit maximal drei Vollgeschossen zulässig sein. Schopper sagte: „Wer da seine Wohnung oder sein Wohnhaus nicht unterbringt, schafft´s sowieso nicht mehr.“

Josef Stangl sprach sich dafür aus, nicht wieder zu restriktiv zu werden, nachdem man erst kürzlich festgestellt habe, dass es besser sei, veraltete Bebauungspläne aufzuheben. Schopper verwies darauf, dass die aktuellen Bebauungspläne der Gemeinde als sehr liberal und offen gelobt würden. Markus Burkhard (CWG) bat, die als Richtlinie vorgegebene Zaunhöhe von 1,10 Meter deutlich zu erhöhen. Ein Hundehalter werde damit Probleme bekommen, da 1,10 Meter für einen Hund zu niedrig seien, um diesen auf dem Grundstück zu halten.

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