Grüngutsaison endet am 30. November in Neustadt/WN

Neustadt/WN. Die Grüngutsaison endet am 30. November, Bürger können bis dahin Grünabfälle in bereitgestellten Containern entsorgen, unter Beachtung spezifischer Regeln. Illegales Ablagern nach Saisonende ist ordnungswidrig und kann Bußgelder nach sich ziehen.

Foto Landratsamt Neustadt/WN

Bis zum 30. November haben die Bürgerinnen und Bürger in Neustadt/WN noch die Möglichkeit, ihr Grünabfall zu entsorgen. Dazu stehen spezielle Grünabfallcontainer bereit. Wichtig ist, dass nur Personen, die eine Biotonne angemeldet haben, die Container nutzen dürfen. Für Eigenkompostierer gelten besondere Vorschriften. Sie dürfen ausschließlich groben Astschnitt anliefern. Rasenschnitt, Laub und andere Pflanzenreste müssen auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden.

Grünabfallsaison endet bald

Mit dem nahenden Ende der Grünabfallsaison am 30. November appelliert das Landratsamt an alle Bürger, ihre Grünabfälle rechtzeitig zu den Sammelstellen zu bringen. Nach diesem Datum werden die Container zeitnah von den Entsorgungsbetrieben abgeholt. Für Abfälle, die nach dem offiziellen Saisonende anfallen, müssen die Bürger private Entsorgungsdienste auf eigene Kosten in Anspruch nehmen.

Die Entsorgung von Grünabfällen nach Saisonende, sowie das Nichteinhalten der Vorgaben für die Anlieferung, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden.

Neue Saison und Hinweise

Das Landratsamt wird den Beginn der neuen Saison im Jahr 2025 rechtzeitig bekannt geben. Bürgerinnen und Bürger werden somit auch im nächsten Jahr wieder Gelegenheit haben, ihren Grünabfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

Es bleibt wichtig, dass alle die Regelungen beachten und ihren Teil zu einer sauberen und ordentlichen Umwelt beitragen. Die korrekte Entsorgung von Grünabfällen spielt eine wesentliche Rolle für den Umweltschutz und die Vermeidung von illegalen Ablagerungen.

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