Gute Freunde kann niemand trennen – außer Alkohol und Drogen

Weiden. Ein Freund der “durchdrehen” und die Wohnung zerlegen würde und eine blutende Frau, die durchs Treppenhaus läuft – nach diesen beiden Notrufen machten sich die ausrückenden Polizisten sicherlich auf einiges gefasst.

Ein 25-Jähriger rief am Donnerstag um 01.50 Uhr die Polizei zu Hilfe. Ein Freund, den er auch beim Namen nannte, würde „durchdrehen“ und die Wohnung „zerlegen“. Der mutmaßliche Randalierer, ein 31-Jähriger aus Unterfranken, ist bereits seit 18 Jahren polizeibekannt. Zwei Streifenwägen fuhren zum Einsatzort, einem Mehrfamilienhaus an der Kneippstraße. Noch während der Anfahrt wurde bei einem zweiten Notruf mitgeteilt, dass eine blutende Frau durch das Treppenhaus laufen würde.

Beim Eintreffen der Polizeistreifen wollte sich der Unterfranke gerade entfernen. Als ihn die Beamten ansprachen, reagierte er äußerst aggressiv und wollte sich nicht aufhalten lassen. Selbst im Beisein der Ordnungshüter, ging er auf den Wohnungsinhaber los. Zur Unterbindung weiterer Straftaten wurde er in Gewahrsam genommen. Die Einsatzkräfte mussten den Randalierer mit körperlicher Gewalt festhalten, zu Boden bringen und fesseln. Der 31-Jährige leistete dabei derart heftig Gegenwehr, dass sogar eine Gartenmauer Schaden nahm. Erst dann war ein Gespräch mit den weiteren Beteiligten möglich.

Randalierer gefesselt

Neben dem 25-jährigen Anrufer und seiner 29-jährigen Freundin war auch die 29-jährige Freundin des Unterfranken in der Wohnung. Letztere hatte zudem ihren elfjährigen Sohn bei sich. Im Beisein des Kindes hatte sich das Quartett zu einem Saufgelage getroffen und Betäubungsmittel konsumiert. Mit zunehmendem Alkoholpegel bekamen sich die „Freunde“ mehr und mehr in die Wolle, wobei sich die Freundin des Wohnungsinhabers eine blutende Wunde an einem Finger zuzog. Als deren Bekannte das BRK verständigen wollte, rastete ihr unterfränkischer Freund total aus und schlug auf die anderen Drei ein. Bei den vier Freunden wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Während der Wohnungsinhaber noch fahrtauglich gewesen wäre, erreichten die drei anderen Werte zwischen 1,06 und 2,30 Promille. Dann löste sich fast alles in Wohlgefallen auf. Die Verletzte verweigerte eine Behandlung durch das BRK. Keiner der Beteiligten zeigte ein Interesse an einer Strafverfolgung. Der Geschädigte in punkto Gartenmauer muss noch ermittelt werden. Außerdem wird das Jugendamt über den „Kriminalfall“ informiert.

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