Hände weg von illegal erworbenem oder selbst gebasteltem Feuerwerk

Weiden. Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz informiert zum bevorstehenden Verkauf von Feuerwerksartikel. Im wahrsten Sinne des Wortes „Hände weg“ kann vorkommen, falls illegales oder selbst gebasteltes Feuerwerk gezündet wird.

Oft entfalten illegal eingeführte Feuerwerkskörper, zum Beispiel aus Polen oder Tschechien eine bis zu 50 Mal größere Sprengkraft als in Deutschland zugelassenes Feuerwerk. Derartige Pyrotechnik enthält große Mengen an sogenannten Blitzknallsätzen, die weit brisanter sind als das sonst üblicherweise verwendete Schwarzpulver. Auch selbst gebasteltes oder zusammengemischtes „Feuerwerk“ entspricht nicht den üblichen Qualitätsanforderungen, ist nicht handhabungssicher, instabil und sehr sensibel. Eine Explosion derartiger Böller im Nahbereich von Personen kann nicht nur Verbrennungen an den Händen nach sich ziehen, sondern auch zu tödlichen Verletzungen führen.

Aus diesem Grund warnt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz vor Eigenbau und illegal eingeführten Feuerwerkskörpern aus dem Ausland. Wer an Silvester ein Feuerwerk genießen will, sollte darauf achten, dass die pyrotechnischen Gegenstände zugelassen und geprüft wurden. Mittlerweile gibt es europaweit 17 Prüfstellen, die Untersuchungen für den deutschen Markt durchführen.

Unter Umständen darf ein Feuerwerksartikel, der in Polen uneingeschränkt verwendet werden darf, in Deutschland nur von einem zugelassenen Pyrotechniker gezündet werden. In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände mit einer CE Kennzeichnung oder BAM-Nummer und deutscher Beschriftung verkauft werden. Bei Unsicherheiten hat der Verbraucher die Möglichkeit, auf den Internetseiten der nationalen Prüfstelle für Pyrotechnik, die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, kurz BAM genannt zu überprüfen, ob es sich bei dem Feuerwerkskörper um einen in Deutschland zugelassenen Artikel handelt oder eben nicht.

Auch in Deutschland gekaufte Silvesterkracher können bei unsachgemäßer Handhabung zu Unfällen mit Sachschäden oder sogar zu Personenschäden führen. Deshalb haben Silvesterkracher in den Händen von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Personen nichts zu suchen. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk erfolgt im Jahr 2015 vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember in den Geschäften der Region.

Auch in diesem Jahr überwacht die Gewerbeaufsicht der Regierung der Oberpfalz wieder die Einhaltung der aus dem Sprengstoffrecht herrührenden Anforderungen hinsichtlich der Lagerung und des Verkaufes von pyrotechnischen Artikeln stichprobenartig in der gesamten Oberpfalz.

Weitere Informationen zum Thema Verkauf, Lagerung und Verwendung pyrotechnischer Artikel erteilt das Dezernat 2 des Gewerbeaufsichtsamtes der Regierung der Oberpfalz unter 0941/5680-0 (Vermittlung) oder 0941/5680-720-727.

* Diese Felder sind erforderlich.