Hände weg von verbotener Pyrotechnik

Nordoberpfalz. Kurz vor dem Jahreswechsel boomt der Böller-Tourismus. Doch die Polizei warnt eindringlich davor, verbotene Pyrotechnik zu kaufen.

Erst vor kurzem hatten Waldsassener Beamte 70 Kilogramm verbotener Pyrotechnik sichergestellt. Foto: Polizeiinspektion Waldsassen

Das Jahresende steht bevor und damit auch Silvester. Die Polizei Oberpfalz warnt vor dem Kauf und der Einfuhr illegaler Pyrotechnik. In den vergangenen Tagen kam es in der Oberpfalz zu vermehrten Aufgriffen von verbotenen Böllern und Pyrotechnik bei Kontrollen nach der Einreise aus Tschechien.

Beispielsweise stellte die Grenzpolizei in Waldsassen am 6. November rund 70 Kilogramm illegaler Pyrotechnik sicher. Jedes Jahr vor den Silvesterfeierlichkeiten werden von Reisenden die verschiedensten Arten von pyrotechnischen Gegenständen wie Feuerwerkskörper über die Grenze gebracht. Dabei sind sie sich der von den angebotenen Artikeln ausgehenden Sicherheitsrisiken oft nicht bewusst.

Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung

Aus anderen Ländern dürfen Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden. Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung sind oft nicht handhabungssicher und dürfen weder eingeführt noch verwendet werden. Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da diese häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthalten. Je nach Verstoß kann es zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen kommen.

Feuerwerkskörper dürfen auch nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gibt es zum einen die BAM-Kennzeichnung für deutsche Produkte (BAM=Bundesamt für Materialforschung und -prüfung) und zum anderen die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.

Geht gar nicht: Feuerwerk selber basteln

Auf keinen Fall sollte man Silvesterfeuerwerk selbst „basteln“. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Schwerwiegende Verletzungen, Sachschäden oder gar der Tod können die Folge sein.

Polizei schaut genau hin

In der Oberpfalz haben die Bayerische Grenzpolizei und die Schleierfahndungen derzeit einen besonderen Blick auf solch explosive Frachten. Festgestellte Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht. Illegale Pyrotechnik wird sichergestellt und muss dann fachmännisch entsorgt werden. Nicht selten entstehen hier, neben der eigentlichen Strafe, erhebliche Entsorgungskosten.

Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Unter der Kategorie F1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, welche ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen. Kleinstfeuerwerke sind zum Beispiel Wunderkerzen.
  • Unter der Kategorie F2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren.
  • Die Kategorien F3 und F4 sind grundsätzlich erlaubnispflichtig.

* Diese Felder sind erforderlich.