Vergewaltigungsprozess: Beide Angeklagte voll schuldfähig – Handyinhalte werfen Fragen auf

Weiden. Was zunächst einvernehmlich begann, endete nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit üblen Vergewaltigungen. Vor dem Gericht stehen derzeit zwei junge Männer, denen insgesamt drei Vergewaltigungen vorgeworfen werden. Der Prozess verlief bisher alles andere als gewöhnlich.

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In die nächste Runde ging vor dem Landgericht Weiden der Prozess gegen zwei junge Männer, denen Vergewaltigung und Nötigung vorgeworfen wird. Foto: Martin Stangl

Der Prozess um drei mutmaßliche Vergewaltigungen begann bereits vor einer Woche und sollte diese Woche enden. Zum Schutz der geschädigten Frauen fanden schon letzte Woche die Zeugenvernehmungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aufgrund der Erkrankung eines Pflichtverteidigers mussten jedoch eine der Geschädigten (35) nochmals angehört werden.

Was war geschehen? Der Pflichtverteidiger konnte krankheitsbedingt sein Mandat nicht wahrnehmen und schied kurzfristig aus. Das Landgericht ordnete deshalb einem der Angeklagten mit Rechtsanwältin Christin Kiener eine neue Rechtsvertretung bei. Darum musste das Verfahren kurzerhand von vorne beginnen und bereits gewonnene Erkenntnisse aus den vergangenen Vernehmungen verworfen werden.

Auswertung der Handydaten

Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Weiden unter Vorsitz von Richter Peter Werner eröffnete pünktlich die Sitzung. Zunächst stand die Inaugenscheinnahme der Handys der Angeklagten auf dem Programm. Diese behaupteten, dass bereits Stunden vor der mutmaßlichen Vergewaltigung einer jungen Frau einvernehmlich sexuelle Handlungen zwischen allen Beteiligten stattfanden. Die 35-Jährige soll jetzt ein drittes Mal als Zeugin aussagen. Richter Werner gab der Nebenklägerin über ihren Anwalt Hans-Jürgen Schnupfhagn die Empfehlung auf den Weg, ihre Aussage zu überdenken und vollständig wahrheitsgemäß auszusagen.

Gerichtliche Gutachten vorgestellt

Im Gutachten von Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder ging es zunächst um die Persönlichkeit des älteren der beiden Angeklagten. Dieser hat im Oktober 2023 Asylantrag in Deutschland gestellt. Grund war in erster Linie die Verweigerung des Militärdienstes in seinem Heimatland. Sein Status als Asylbewerber ist mittlerweile abgelehnt.

Drogenkonsument sei er nach eigenen Angaben bereits in Syrien gewesen. Der Crystal-Konsum in der Heimat erweiterte sich nach der Flucht in Deutschland um Ecstasy, Cannabis (2-3 Gramm täglich) und Alkohol.

Aus dem Gutachten ging hervor, dass die mutmaßlich Geschädigte mit dem Sex nach Ansicht des Angeklagten einverstanden gewesen wäre. Auch die ihm vorgeworfene mutmaßliche Vergewaltigung einer Teenagerin bezeichnete er gegenüber dem Gutachter als einvernehmliche Handlung: „Alles ist harmonisch abgelaufen.“

Ungerechtfertigte Anzeige

Über den zweiten Angeklagten wusste der Landgerichtsarzt zu berichten, dass dieser über den Libanon, Italien und Österreich nach Deutschland geflüchtet ist. In Passau stellte er dann 2023 Asylantrag. Grund: Seine Weigerung, am Krieg in Syrien aus religiösen Gründen teilzunehmen. Als orthodox-christlicher Mensch besuche er Gottesdienste und übe seine Religion aus. Nach seinen Einlassungen bejahte er den Sex mit einer der jungen Frauen, bezeichnete diesen aber als einvernehmlich. Außerdem habe er geglaubt, das Mädchen sei volljährig. Die Anklage sei daher aus seiner Sicht ungerechtfertigt. Beiden Angeklagten bescheinigte der Gutachter volle Schuldfähigkeit.

Nachdem der Angeklagte aufgrund seines Alters noch als Heranwachsender gilt, wurde noch das Gutachten einer Sozialpädagogin hinzugezogen. Dieses ergab aber keine Hinweise auf verminderte Steuerungsfähigkeit oder Reifeverzögerung.

Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt

Kurz vor Prozesstagsende griff der Kammervorsitzende die Anregung nach Teileinstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung und Nötigung auf. Staatsanwältin Sofie Huber stimmte bei der Verfahrenseinstellung in Bezug auf Nötigung zu, beharrte aber auf den Anklagepunkt ‚Körperverletzung‘.

Die Verhandlung wird am 20. Februar fortgesetzt.

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