Harte Strafen für Crystal-Einfuhr: Gesetz für Unterbringung verschärft
Weiden. Das Landgericht Weiden schickt einen 35-jährigen Franken für sechs Jahre hinter Gitter. Der Mann hatte 2022 etwa 200 Gramm Metamphetamin ("Crystal") bei Waldsassen über die Grenze gebracht.
Bei einer Fahrt begleitete ihn eine Freundin (32). Sie kam unter Auflagen (Bewährungshelfer, Drogenscreenings, Therapienachweis) mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Die beiden Bamberger waren geständig, es wäre aber durch aussagekräftige Handy-Kommunikation ohnehin eng geworden.
Mehrere Therapieversuche gescheitert
Eine Sachverständige sah in der Verhandlung am Mittwoch keine Minderung der Schuldfähigkeit, auch wenn beide abhängig sind. Auch in den „Genuss“ des „64ers“(Unterbringung im Bezirkskrankenhaus) kommt der 35-Jährige nicht. Wie Richter Florian Bauer erklärte, hat der Gesetzgeber hier die Voraussetzungen verschärft (siehe Infokasten).
Sechs Jahre – eine Strafhöhe, die dem Verteidiger aus Berlin deutlich höher vorkam, als er es aus Berlin kennt. Für die 2. Strafkammer mit den Richtern Florian Bauer und Matthias Bauer ging daran kein Weg vorbei.
Der Franke war bei den Taten im November/Dezember 2022 gerade einmal drei Wochen aus seiner letzten Haft entlassen, argumentierte Florian Bauer. Zuvor hatte er sieben Jahre – verhängt vom Landgericht Bamberg für 29 Fälle der Drogeneinfuhr – komplett abgesessen. Auch da hatte man zunächst die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verhängt. Mehrere Therapieversuche waren gescheitert.
Strafverschärfend: Crystal
Die „Timeline“ spricht für sich: Im Oktober 2022 wurde er aus dem Gefängnis entlassen. Anfang November 2022 saß er schon wieder im Auto nach Waldsassen und kaufte auf dem Asiamarkt in Cheb mit seiner Freundin 44,8 Gramm Crystal. Die kurze U-Haft nach der Festnahme ließ ihn unbeeindruckt: Im Dezember 2022 waren es 150 Gramm, die er bei der Kontrolle durch die Waldsassener Polizei aus dem Fenster warf.
Schwer wog für die Richter auch die Art der Droge: Methamphetamin. Florian Bauer: „Wir haben heute wieder von der Sachverständigen gehört, welch fatale Folgen schon ein ein- oder zweimaliger Konsum haben kann.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Regeln für Unterbringung nach §64 verschärft
Am Landgericht Weiden war es am Mittwoch, 4. Oktober 2023, der erste Fall, der nach neuem Recht abgeurteilt wurde. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für die Unterbringung nach Paragraf 64 (Maßregelvollzug) deutlich verschärft.
Keine Entlassung nach der Hälfte: Bisher war es für drogenabhängige Angeklagte erstrebenswert, statt in Haft in Therapie in ein Bezirkskrankenhaus zu gehen. Schlug die Behandlung an, war eine Entlassung nach der Hälfte der verhängten Haftstrafe möglich. Dies ist nun gekippt: Auch hier gilt jetzt die frühestmögliche Entlassung nach zwei Dritteln.
Zudem sind die Voraussetzungen verschärft worden: Die Maßstäbe für einen „64er“ (Hang, Zusammenhang mit der Tat, Erfolgsaussicht) werden künftig strenger angelegt. Hintergrund: Die bisher teils sehr weite Auslegung durch den BGH hatte zu einer Verdoppelung der Unterbringungen in Entziehungsanstalten von 2002 bis 2020 geführt, was auch eine Kostenfrage ist.
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