Hinweis: Das ist am Aschermittwoch verboten

Weiden. Das Gesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen verbietet am Aschermittwoch alle Veranstaltungen, die den ernsten Charakter nicht bewahren.

Glücksspiel und Unterhaltungsveranstaltungen sind an diesem Tag verboten.
Unterhaltungsveranstaltungen sind an diesen Tagen verboten. Symbolbild: Pixabay

Aufgrund des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage aus dem Jahr 1980, zuletzt geändert im Jahr 2013, sind am 22. Februar, Aschermittwoch, verboten: Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der diesem Tage entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist. So sind an den „stillen Tagen“ insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig. Die Beschränkung gilt von 2 Uhr bis 24 Uhr.

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