Hunderettung: Scheibe einschlagen? Das muss überlegt sein!
Nordoberpfalz. Jedes Jahr warnen Tierschutzorganisationen und Veterinäre vor den fatalen Folgen, die es haben kann, wenn Hunde an heißen Sommertagen in Autos zurückgelassen werden.
Trotz dieser Warnungen werden immer wieder Hunde in Fahrzeugen eingeschlossen, wo sie aufgrund der schnell ansteigenden Temperaturen einem Hitzschlag erliegen können. Schon bei Außentemperaturen von etwa 20 Grad Celsius kann sich das Innere eines Autos innerhalb einer Stunde auf bis zu 46 Grad aufheizen, an sehr heißen Tagen sogar auf 70 Grad Celsius – und das, selbst wenn das Fenster einen Spalt offen ist.
Warum Hunde besonders gefährdet sind
Hunde sind hitzeempfindlicher als Menschen, da sie nur wenige Schweißdrüsen besitzen. Ihre Hauptmethode zur Abkühlung – das Hecheln – ist in der stickigen, heißen Luft eines Autos kaum wirksam. So können sie in einem überhitzten Wagen schnell unter Hitzestress geraten. Selbst ein schattiger Parkplatz oder ein leicht geöffneter Fensterschlitz bietet keinen Schutz vor der drohenden Gefahr.
Experten betonen, dass Hunde nur unter kühlen Bedingungen, bei Regen oder nachts, kurzzeitig im Fahrzeug belassen werden sollten. Dabei sollte stets ein Fenster geöffnet sein, um die Luftzirkulation zu gewährleisten, und Wasser zur Verfügung stehen. Obwohl spezielle Abdeckungen helfen können, die Hitze abzuhalten, wird grundsätzlich davon abgeraten, Hunde an warmen Tagen im Auto zu lassen.
Was tun, wenn ein Hund in einem Auto in Not ist?
Entdeckt man bei sommerlichen Temperaturen einen Hund in einem fremden Auto, ist es wichtig, schnell zu handeln. Zunächst sollte man versuchen, den Besitzer zu erreichen, indem man beispielsweise eine Lautsprecherdurchsage in nahegelegenen Geschäften veranlasst. Reagiert darauf niemand, so wird empfohlen, sofort die Feuerwehr (112) oder die Polizei (110) zu alarmieren, damit das Fahrzeug geöffnet und das Tier gerettet werden kann.
In extremen Notfällen, wenn der Hund bereits in akuter Lebensgefahr schwebt, ist es nach § 34 des Strafgesetzbuches rechtlich zulässig, eine Autoscheibe einzuschlagen, um das Tier zu befreien. Es wird jedoch dringend empfohlen, die Situation zu dokumentieren und Zeugen hinzuzuziehen.
Das Einschlagen einer Autoscheibe stellt zwar eine Sachbeschädigung dar, jedoch greift in einem echten Notstand, wenn der Schutz des Tierlebens über dem Eigentumsrecht des Fahrzeughalters steht, der “rechtfertigende Notstand”. Dieser rechtfertigt die Handlung als gesetzlich anerkannt, vorausgesetzt, es bestand keine andere Möglichkeit, das Leben des Tieres zu retten.
Dabei sollte das Seitenfenster und nicht die Front- oder Heckscheibe zerstört werden, um mit möglichst geringem Schaden Zugang zu erlangen. Das befreite Tier muss sofort an einen kühlen Ort gebracht, mit Wasser versorgt und die Tierrettung benachrichtigt werden.
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