Impfung verweigert: Soldat (26) vor Gericht

Weiden. Soldaten müssen sich impfen lassen. Die Weigerung, sich gegen Grippe impfen zu lassen, bringt einen Zeitsoldaten (36) des Artilleriebataillons Weiden jetzt vor Gericht.

Beate Bahner Impfverweigerer Amtsgericht Weiden
Foto: Christine Ascherl

Ein Zeitsoldat aus Sachsen musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Weiden verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Befehlsverweigerung vor, weil er sich nicht gegen Grippe hatte impfen lassen. Ihm zur Seite stand als Verteidigerin eine prominente Vertreterin der impfkritischen Szene.

Anwältin Beate Bahner ist Autorin des Spiegel-Bestsellers “Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten”. Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht gehörte 2022 auch zum Verteidigerteam zweier Bundeswehroffiziere, die sich vor dem Bundesverfassungsgericht (erfolglos) gegen die Covid-Impfpflicht wehrten.

Befangenheitsantrag gegen Richterin

Am Amtsgericht Weiden vergingen am Donnerstag 2,5 Stunden, ehe mit der Beweisaufnahme begonnen werden konnte. Davor legte die Verteidigerin mehrere Anträge auf den Tisch, die unter anderem die Rechtsmäßigkeit der Anklage anzweifelten.

Am Ende lehnte die Anwältin – auch das vergeblich – Richterin Carina Särve wegen Befangenheit ab. Die Richterin hatte nicht auf die Frage antworten wollen, ob sie die zwei “zentralen Dienstvorschriften zu Impf- und weiteren ausgewählten Prophylaxemaßnahmen” der Bundeswehr kenne.

Disziplinarbuße von 1400 Euro

Was war geschehen? Der Angeklagte (26) gehört dem Artilleriebataillon 131 in der Major-Radloff-Kaserne an. Im November 2021 hätte er zum Impftermin gegen Grippe gehen sollen. Den Befehl erteilte laut Anklage ein weiblicher Hauptmann, zwei Tage später noch einmal. Beide Male habe sich der Soldat geweigert. Er habe der Vorgesetzten zudem angekündigt, auch weiterhin jegliche Impfungen gegen Grippe abzulehnen.

Als Begründung nannte der Zeitsoldat kleinere Nebenwirkungen. Vom Truppenarzt bestätigte Gründe gab es nicht, so Staatsanwalt Christoph-Alexander May. Bei einer Anhörung durch den Major sagte der Sachse gar nichts mehr. Ende November 2021 verhängte die Bundeswehr eine Disziplinarbuße von 1400 Euro. Parallel dazu wurde das Verfahren an die Justiz übergeben, was jetzt in der Verhandlung beim Amtsgericht mündete.

Duldungspflicht für Impfungen

Die Duldungspflicht ist eine militärische Besonderheit und hat ihre Grundlage im Soldatengesetz. Duldungspflicht bedeutet, dass Soldaten verpflichtet sind, alle angewiesenen Impfmaßnahmen zu dulden. Das Verteidigungsministerium hat dazu ein Basisimpfschema verfasst, in dem auch Influenza aufgeführt ist.

Die Verhandlung am Donnerstag endete vorzeitig. Die Zeugen – der Hauptmann und der Major sowie zwei Vertreter der Rechtsberatung der Bundeswehr aus Veitshöchheim – hatten die erforderlichen Aussagegenehmigungen nicht dabei. Die Dienstvorschriften zu Impfungen sind Verschlusssache. Für das Gerichtsverfahren muss eine offene Version erstellt werden.

Soldat droht Ausschluss aus Bundeswehr

Im Juni wird es deshalb einen Fortsetzungstermin geben. Dem 26-jährigen Soldaten droht der Ausschluss aus der Bundeswehr.

Bundesregierung: 70 Entlassungen

70 Bundeswehrsoldaten sind bisher nach dem Verweigern einer Coronaschutzimpfung aus dem Dienst entlassen worden. Das berichtet die “Welt” und beruft sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parla­mentarische Anfrage des CDU-Gesundheitspolitikers Tino Sorge.

* Diese Felder sind erforderlich.

1 Kommentare

Rechtsanwalt Edgar Siemund - 03.08.2023

Sie haben meinen Kommentar vom 20.07.2923 gelöscht, mit dem ich auf die Allgemeine Dienstvorschrift A840/8 Ziff 11.1 hingewiesen habe. Danach kann der Diszivorgesetzte den Soldaten nur befehlen, sich im Sanbereich beim impfenden Arzt vorzustellen. Ein Befehl, sich impfen zu lassen, darf nicht gegeben werden. – Das war Zensur vom Feinsten. Was will man heute auch anders erwarten. E. Siemund, Rechtsanwalt und Leutnant der Reserve a.D.