[Update] Abkochanordnung in Tirschenreuth weiterhin noch gültig – Situation verbessert sich

Tirschenreuth. Im Rahmen von Überprüfungen des Trinkwassers wurden in der öffentlichen Wasserversorgung an Probenentnahmepunkten mikrobiologische Belastungen (Keime) festgestellt. Das Wasser entspricht damit nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Wasser Trinkwasser Symbol Wasserhahn
Auch der Abschlag für Wasser und Abwasser ist in Weiden noch nicht abgezogen. Symbolbild: pixabay

[Update] Die weiter durchgeführten verstärkten Beprobungen des Trinkwassers nach Bekanntgabe der Abkochanordnung zeigen eine deutliche Verbesserung der Situation.
An einigen Probenahmestellen, die vorher auffällig waren, wurden bereits keine Keime mehr im Trinkwasser festgestellt. Bei wenigen Probenahmestellen war noch vereinzelt ein Keim vorhanden. Die täglichen Beprobungen laufen weiter.

Die Lage verbessert sich

Aktuell kann noch keine Aussage getroffen werden, wie lange das Wasser im Stadtgebiet und den betroffenen Ortsteilen noch abgekocht werden muss. Die Abkochanordnung kann erst dann aufgehoben werden, wenn bei allen Probenahmestellen kein einziger Keim mehr auffindbar ist und dies bei mindestens drei Beprobungen pro Probenahmestelle nacheinander.

Sobald das Abkochen des Wassers nicht mehr erforderlich ist, wird dies von den Stadtwerken Tirschenreuth umgehend bekannt gegeben. Über den Stand der Dinge wird auch auf der Homepage der Stadtwerke Tirschenreuth und der Stadt Tirschenreuth informiert.

Das Abkochgebot gilt bis zum Vorliegen von bakteriologisch einwandfreien Trinkwasserbefunden:

  • Stadtgebiet Tirschenreuth
  • Hohenwald
  • Sägmühle
  • Ziegelhütte
  • Rothenbürg
  • Mooslohe
  • Höfen
  • Großklenau
  • Kleinklenau
  • Haid
  • Lengenfeld
  • Lohnsitz
  • Pilmersreuth an der Straße
  • Zeidlweid 
  • Gebhardtshöhe
  • Ziegelhütte bei Frauenreuth
  • Pilmersreuth am Wald
  • Haidhof

Alle übrigen nicht genannten Ortsteile von Tirschenreuth sind nicht betroffen.

Auch in Windischeschenbach und Gleißenthal muss das Wasser seit 12. September abgekocht werden. Auch hier der Grund: Keime.

Abkochen

Abkochen heißt: Das Wasser muss einmal sprudelnd aufgekocht werden.

Vorsorglich soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser für folgende Nutzungen verwendet werden:

  • Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Getränken, zur Zubereitung von Nahrung insbesondere für Säuglinge, älteren und kranken Personen, zum Abwaschen von Salaten Gemüse und Obst, zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • Wasser zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmittel in Berührung kommen

Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Baden und Duschen
  • Reinigungstätigkeiten im Haushalt
  • Benutzung der Toilettenspülung etc.

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