Kein erfreulicher 1. Schultag für die Verkehrspolizei

Weiden. Wie in jedem Jahr führte die Verkehrspolizeiinspektion Weiden am ersten Schultag Geschwindigkeitskontrollen insbesondere im Bereich von Schulen und Kindergärten durch. Das Ergebnis bezeichnet die Polizei als nicht sehr erfreulich: 115 Fahrer mussten zurecht gewiesen werden.

Derartige Kontrollen finden bayernweit statt, um die Verkehrsteilnehmer zu informieren und für die Gefahren zu sensibilisieren. Am gestrigen ersten Schultag wurde eine Geschwindigkeitsmessung zu Schulbeginn unter anderem im Ortsbereich Schirmitz bei Weiden durchgeführt.

Das Ergebnis war ernüchternd: Obwohl eine Vielzahl von Schulanfängern und Kindergartenkindern, teils in Begleitung ihrer Angehörigen, für die anderen Verkehrsteilnehmer am Straßenrand deutlich wahrnehmbar, unterwegs waren, hielten sich auffällig viele Fahrzeugführer im Schul- und Kindergartenbereich nicht an die auf 30 Stundenkilometer beschränkte Höchstgeschwindigkeit.

Vier Anzeigen

Von den 800 gemessenen Fahrzeugen mussten 115 Fahrzeuglenker/innen wegen überhöhter Geschwindigkeit beanstandet werden. Vier von ihnen erhalten eine Anzeige.

Den traurigen Rekord stellten zwei Verkehrsteilnehmer aus dem Landkreis Neustadt/WN auf. Sie wurden in den auf Tempo 30 begrenzten Bereichen vor der Grundschule und dem Kindergarten mit 59 beziehungsweise 56 Stundenkilometern gemessen. Die Autofahrer müssen mit einem Bußgeld von 100 Euro beziehungsweise 80 Euro und jeweils mit einem Eintrag von einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Appell an Autofahrer

“Wir wollen die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer noch besser schützen und die Autofahrer intensiver zu den Gefahren und zu möglichen Folgen überhöhter Geschwindigkeit sensibilisieren und daher die Anzahl der Geschwindigkeitsmessungen an solchen neuralgischen Örtlichkeiten noch weiter erhöhen. Die Verkehrssicherheit geht uns alle an. Man darf nicht vergessen: Hier geht es um unsere schwächsten Verkehrsteilnehmer: Unsere Kinder!”, appelliert die Verkehrspolizei an alle Verkehrsteilnehmer.

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