„Kein Handstreich“ für marode Feldwege zur Strobelhütte

Letzau. Den Weg zur Strobelhütte hinauf sollte man mit einem normalen Auto besser nicht mehr befahren. Was tun mit solchen Flurbereinigungswegen, fragt sich der Gemeinderat. Und er kommt mehrheitlich zu der Auffassung: Eher nichts investieren.

Da fährt man besser nicht mit einem normalen Auto: Auf dem Flurbereinigungsweg zum Vierlingsturm hinauf könnte man durchaus in einem der tiefen Schlaglöcher hängen bleiben. Foto: Eichl

Bürgermeisterin Marianne Rauh sieht sich immer wieder mit Anträgen von Bürgern oder Anliegern konfrontiert, schadhafte alte Flurbereinigungswege zu sanieren. Wie denkt der Gemeinderat darüber? Wie solche Anträge bescheiden? Sie löst im Gemeinderat eine Grundsatzdiskussion aus.

Es gibt den Worten Rauhs zufolge im Gemeindegebiet eine Vielzahl von Flurbereinigungswegen und nicht ausgebauten Wald- und Feldwegen, die gerade jetzt nach den starken Regenfällen in „katastrophalem Zustand“ seien. Für den landwirtschaftlichen Verkehr seien diese Wege gerade noch nutzbar, teilweise aber auch nur für diesen.

SPD-Sprecher: Wege zurückbauen

Eine Möglichkeit wäre, im Rahmen einer Dorfsanierung nicht wie bisher an der Ortstafel aufzuhören, sondern den einen oder anderen Weg mit zu sanieren. Rauh fragt den Gemeinderat, ob das sinnvoll sei. Es gehe immerhin um mehrere Kilometer Wege.

Der SPD-Sprecher Josef Herrlein sagt, seines Wissens sei zumindest im Letzauer Flurbereinigungsvertrag geregelt, dass die Grundstücksanlieger für den Erhalt der Wege zuständig seien. Er gibt zu bedenken, dass die schweren Fahrzeuge moderner Landwirte die Wege unweigerlich immer wieder zerstörten, und er schlägt vor, die Wege lieber zurückzubauen, also den Asphalt herauszunehmen („das war ein Fehler damals, da war halt viel Geld da“).

Ein Rückbau sei einfacher und billiger, darüber hinaus würden weitere Flächen entsiegelt, was ohnehin notwendig sei. Die Zeit der Flurbereinigung sei eine andere gewesen, es gelte heute, umzudenken und die Fehler von damals zu bereinigen. Dem kann auch die Bürgermeisterin etwas abgewinnen.

Einzelfälle ansehen und bewerten

Thomas Bodensteiner (FWG) gibt zu bedenken, dass ein Rückbau nur bei eher flachen Wegen möglich sei. Die steilen Wege müssten zwingend asphaltiert bleiben. Allgemein setzt sich in der Diskussion die Auffassung durch, die Wege je nach Zustand zu bewerten, wie es Oswald Lingl (FWG) fordert. Der Erhalt einiger Wege sei durchaus sinnvoll, wenn diese den jeweiligen Ortskern entlasteten, sagt er.

Auch Herrlein spricht sich dafür aus, die vorliegenden Bürgeranträge im Einzelfall anzusehen und zu bewerten.

Zweiter Bürgermeister: „Luxusproblem“

Der Zweite Bürgermeister Karl Völkl spricht von einem „Luxusproblem“. Solange die Dorferneuerung nicht in der gesamten Gemeinde abgeschlossen sei, solange nicht alle Gemeindestraßen saniert seien, würde er aktuell in Bezug auf die alten Flurbereingungswege „keinen Handstreich machen“, sagt er.

Die Landwirte hätten mit ihren großen Maschinen keine Probleme mit Schlaglöchern, und sonst müsse niemand diese Straßen zwingend befahren. Der von Herrlein vorgeschlagene Rückbau sei auch nicht kostenlos zu haben, dazu komme der Umstand, dass niemand wisse, „was die damals verbaut haben“. Niemand wisse, welche Kosten auf die Gemeinde zukämen, wenn es um die Entsorgung belasteten Materials gehe.

„Wo fang´ ich an, wo hör´ ich auf?“

Völkl nennt als konkretes Beispiel einen Weg im Ortsteil Roschau, den es offiziell gar nicht gibt. Die Befestigung solcher Wege löse neue Ansprüche aus. Wörtlich sagt er: „Wo fang’ ich an, wo hör’ ich auf?“

Wie Völkl warnt auch Heribert Schiller davor, Hoffnungen zu wecken. Rauh gibt überdies zu bedenken, wie man es den Wilchenreuthern verkaufen wolle, anderswo Flurbereinigungswege zu sanieren, während diese mit einer fast unbefahrbaren Ortsdurchfahrt haderten.

Herrlein spricht ein Schlusswort, indem er darauf hinweist, dass sich die meisten Anträge erledigen dürften, wenn man als Gemeinde deutlich mache, dass nach dem bayerischen Straßen- und Wegegesetz bis zu 75 Prozent der Sanierungskosten auf die Anlieger umgelegt werden könnten.

* Diese Felder sind erforderlich.