Keine Aussicht auf Verlängerung der Lärmschutzwand im Weidener Westen

Weiden. Dicke Luft herrscht derzeit im äußersten Zipfel des Weidener Westens. Quasi über Nacht hatte ein Abholztrupp der Bayerischen Staatsforsten wenige Tage vor Weihnachten im Bereich des Brombeerwegs im Pressather Wald ein Waldstück, das bisher als natürlicher Dämmschutz diente, gefällt.

Es wird schwer, eine Lösung in Sachen Lärmschutz zu finden. Foto: Helmut Kunz
Es wird schwer, eine Lösung in Sachen Lärmschutz zu finden. Foto: Helmut Kunz
Foto: Helmut Kunz
Foto: Helmut Kunz
Foto: Helmut Kunz
Foto: Helmut Kunz

Die Bäume hatten sich unmittelbar an das Ende der Lärmschutzwand angeschlossen. Seitdem stört die Anwohner der Autolärm von der B 470. Stadtrat Gerald Bolleiniger schätzt, dass in diesem Gebiet 400 Weidener Bürger von den Folgen dieser Ausdünnung betroffen sind. Wegen vieler Bürgerbeschwerden hatten Bolleininger und der SPD-Ortsvorsitzende von Weiden-West, Herbert Hammer, zu einer Ortsbesichtigung eingeladen. Vor Ort waren neben 40 Anwohnern auch der Weidener Baudezernent Oliver Seidel und der Leiter des Tiefbauamtes Hubert Grillmeier.

„Es geht hier um Lebensqualität”

Bolleininger forderte eine Verlängerung der Lärmschutzwand bis zum Ende des Wohngebietes. Denn der Stadtrat glaubt, dass das Schwerlastaufkommen auf der B 470 noch ansteigen werde. “Wir wollen eine Eingabe machen und die Stadt auffordern, das Gelände zu erwerben. Das kann man dann als Bau- oder Gewerbegebiet ausweisen”, erklärte Hammer. Vielleicht sei dann eine Verlängerung der Lärmschutzwand diskutabel.

Seidel erteilte den Erfolgsaussichten einen Dämpfer. “Wir finden hier keine Situation vor, die einen Rechtsanspruch generieren würde. Das ist leider so.” Die gesetzlich vorgegebenen Dezibelwerte wurden hier nicht überschritten, weshalb es hier keinen Anspruch auf Verlängerung der Lärmschutzwand gebe.

Man könne nur versuchen, Lärmschutz auf Freiwilligenbasis zu bekommen, was schwierig sei angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt. Und dass sich der Straßenbaulastträger, in diesem Fall der Bund, erbarme, freiwillig diesbezügliche Bauleistungen zu veranlassen, könne er sich nicht vorstellen.

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