Kirchenthumbach verweigert in letzter Minute das Baurecht für die PV-Anlage in Höflas

Kirchenthumbach. Die Entwürfe der Satzungsbeschlüsse und Verträge für das Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaik Höflas“ hatten die Marktgemeinderäte schon in Händen. In der Ratsversammlung war nur noch das "Okay" zu beschließen. Dann kommt alles anders.

Der Bau des Sonnenkraftwerks bei Höflas (Markt Kirchenthumbach) muss noch warten. Der Marktgemeinderat verschob den baurechtlichen Satzungsbeschluss. Foto: Robert Dotzauer

Bei der Bauleitplanung für die Freiflächen-Photovoltaik orientierte sich die Ratsversammlung an der Planung und an den Verträgen für die Anlage in Altzirkendorf. Das Verfahren für das nächste Sonnenenergie-Projekt befand sich nach dem Prozedere der Behörden-Anhörungen und der Bürgerbeteiligung auf der Zielgeraden. Nur noch einige wenige Anregungen und Forderungen waren nach einer letzten Auslegung in der Ratssitzung abzuarbeiten. Besonders einige Sachgebiete des Landratsamtes monierten vermeintlich unvollständige Planungen und Textbegleitungen.

Von der Genehmigungsbehörde gab es Einwendungen zu den Rückbauverpflichtungen des Anlagenbetreibers, zum Artenschutz und zur Ausgleichsflächenermittlung einschließlich weiterer Forderungen, Wünsche und Anregungen, die das Gremium im Rahmen der verpflichtenden Abwägung in die Entwurfsplanung einbaute.

Nachverhandlungen vorgeschlagen

Warnungen der Nachbargemeinden Grafenwöhr und Schlammersdorf über den Verlust landwirtschaftlicher Flächen wegen der Größenordnung des Vorhabens nahm der Rat „zur Kenntnis“. Besonders zu den Empfehlungen zur verstärkten Installierung von Modulen auf den Dachflächen öffentlicher Gebäude und auf Firmengebäuden kam Widerspruch, PV-Anlagen auf Dächern würden nicht ausreichen, um den Bedarf an erneuerbarer Energie zu decken. Dem Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Satzungsbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stand nach einer letzten Abwägung nichts mehr in Wege.

Entscheidung wird verschoben

Unerwartet gab es im Gremium Bedenken zum Entwurf des Durchführungsvertrages mit der Firma Voltgrün Energie. Das Unternehmen ist der Vorhabenträger für das Projekt mit einer elektrischen Nennleistung von 13 Megawatt Peak. Vom künftig erzeugten Sonnenstrom müsse auch die Gemeinde einen Vorteil haben, forderte Richard Götz. Der CWG-Rat vermisste im Vertragsentwurf entsprechende Regelungen und empfahl Nachverhandlungen. Wegen der explodierenden Strompreise müsse eine privatrechtliche Zusatzvereinbarung die Interessen des Marktes berücksichtigen, Anteilsrechte sichern und auch den Weg für genossenschaftliche Modelle öffnen.

Ein Bedingung, die auch Winfried Sporrer (CSU) unterstützte und empfahl, sich über Projekte mit Bürgerbeteiligung zu informieren. Unterstützung fanden die Ratsmitglieder beim Zweiten Bürgermeister Ewald Plößner. „Für eine genossenschaftliche Beteiligung gibt es Interesse“. Deshalb müsse der Durchführungsvertrag offener gestaltet werden und der Bürgerbeteiligung eine Chance geben.

Auch für künftige PV-Großprojekte müsse diese Forderung gelten, befand dritter Bürgermeister Alexander Schatz. Marco Streit mahnte: „Wir sollten schon wissen, was wir wollen.“ Schlussfolgerung der Debatte waren die Zurückstellung der Vertragsgenehmigung und damit verbunden ein Aufschub der Satzungsbeschlüsse für die Bauleitplanung.

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