Kostenloses E-Parken in Burglengenfeld ab April
Burglengenfeld. Ab dem 1. April 2025 profitieren E-Auto Fahrer von kostenfreiem Parken bis zu zwei Stunden. Regelung setzt neue Vorgaben Bayerns zur Förderung nachhaltiger Mobilität um.

Ab dem 1. April 2025 wird in Burglengenfeld eine neue Parkregelung eingeführt, die Fahrerinnen und Fahrern von Elektrofahrzeugen zugutekommt. Das Bayerische Innenministerium hat diese Regelung ins Leben gerufen, um nachhaltige Mobilität zu fördern. Personen, die ein Elektroauto besitzen, können nun auf allen kostenpflichtigen Parkplätzen im Altstadtbereich ihr Fahrzeug bis zu zwei Stunden lang kostenlos abstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Parkscheibe im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt wird.
Beitrag zum Klimaschutz
Mit der Einführung der neuen Parkregelung verfolgt die Stadt das Ziel, die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu machen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Entscheidung steht im Einklang mit der wachsenden Ladeinfrastruktur und verschiedenen staatlichen Fördermaßnahmen, die den Umstieg auf elektrische Antriebe vorantreiben sollen. Elektrofahrzeuge bieten eine umweltfreundliche Alternative zu Autos mit Verbrennungsmotoren und tragen zur Reduzierung von Lärm und Verbesserung der Luftqualität in Innenstädten bei.
Regelungen und Hinweise
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die neue Parkregelung nur für reine Elektrofahrzeuge gilt, die durch ein “E” im Kennzeichen oder einen offiziellen “E”-Aufkleber gekennzeichnet sind. Hybridfahrzeuge fallen nicht unter diese Regelung. Ordnungsamtsleiter und Geschäftsleiter Wolfgang Wei betont: “Es ist nicht notwendig, einen Parkschein zu lösen”. Alle öffentlichen, kostenpflichtigen Parkplätze im Stadtgebiet sind von der Regelung betroffen, während Privatparkplätze und das Parkhaus ausgeschlossen sind. Letzteres wird entsprechend im Einfahrtsbereich gekennzeichnet.
Für die Inanspruchnahme des kostenfreien Parkangebots ist es essentiell, dass die E-Auto-Fahrer die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug platzieren. Dadurch sollen Missverständnisse und mögliche Ordnungswidrigkeiten vermieden werden. Diese Regelung soll die Attraktivität von Elektrofahrzeugen steigern und zu einer saubereren, leiseren Stadt beitragen.
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