Landgericht verhandelt neu: Anfeuerung zum Missbrauch per WhatsApp

Weiden. Ein zehnjähriger Bub war in den Sommerferien 2020 von seiner Mutter schwer missbraucht worden. Dazu angefeuert hatte sie ihr Freund (50). Er steht aktuell vor Gericht - zum zweiten Mal.

Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts vom April 2022 aufgehoben. Damals waren 5,5 Jahre Haft verhängt worden. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Weiden muss nun erneut über den Verwaltungsbeamten (50) richten.

Per WhatsApp angefeuert

Der Tatverlauf war ungewöhnlich. Während der Beamte im Rathaus Dienst tat, ließ er sich von seiner neuen Lebensgefährtin Videos aufs Handy schicken, die sie bei sexuellen Handlungen mit ihrem Sohn (damals 10) zeigten. Das ging den ganzen Tag über. Selbst als die Frau schon gar nicht mehr wollte, verlangte der Verwaltungsmitarbeiter per WhatsApp mehr davon. Zugleich “freute” sich der Mann bereits auf die kommenden Nächte: Dann teilten sich alle Drei das Bett.

Genau darin war der Knackpunkt für den Bundesgerichtshof, das erste Urteil aus Weiden von 2022 aufzuheben. Die Beischlafhandlung bei diesen “Dreiern” fand zwischen Mutter und Kind statt, nicht aber direkt zwischen Mann und Kind. Der 6. Strafsenat des BGH Leipzig hob deshalb das Urteil wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs auf.

Juristisch hoch kompliziert

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Weiden unter Vorsitz von Präsident Josef Weidensteiner hat nun die Aufgabe, ein neues Urteil zu fällen. Dazu mussten zum Prozessauftakt am Dienstag verschiedene Tatbestände, die schon ausgeschieden waren, wieder einbezogen werden, damit am Ende überhaupt noch etwas übrig bleibt. “Eine relativ schwierige juristische Denkweise”, wie Präsident Weidensteiner erklärte.

In den nächsten Wochen wird noch einmal in die Beweisaufnahme eingestiegen. Am Dienstag fiel gleich die erste Zeugin weg: Die Kindsmutter (34), deren Urteil rechtskräftig ist, hat in Haft Corona bekommen.

Strafe wird etwas niedriger ausfallen

Für das neue Strafmaß für den 50-Jährigen ist indessen schon ein Korridor gefunden worden. In einer Verständigung stellte die Strafkammer im Fall eines vollen Geständnisses eine Haftstrafe zwischen 4 Jahren 6 Monaten und 5 Jahren 3 Monaten in Aussicht. Dieses Geständnis wird nach Auskunft der Verteidiger erfolgen. Es ist daher auch nicht nötig, dass der inzwischen 13-jährige Junge noch einmal vor Gericht aussagt.

Die Vorgeschichte: Der Sohn und seine zwei jüngeren Geschwister befanden sich nur ausnahmsweise bei der Mutter in der Oberpfalz. Sie lebten eigentlich beim leiblichen Vater in Niederbayern. Die Mutter hatte ihren neuen Freund, einen Verwaltungsbeamten, bei einer Alkoholtherapie in einer stationären Einrichtung kennengelernt und war kurz vor den Taten zu ihm gezogen. In seinem Haus im Landkreis Neustadt/WN kam es im Juli 2020 zu den schweren Missbrauchshandlungen, als die Kinder in den Ferien zu Besuch waren.

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