Landkreis Tirschenreuth überschreitet Frühwarnwert – Privatveranstaltungen beschränkt

Tirschenreuth. Der Landkreis Tirschenreuth überschreitet den Frühwarnwert. Für private Veranstaltungen gelten jetzt Beschränkungen. 

Seit Donnerstag sind im Landkreis Tirschenreuth 7 neue Fälle (davon stehen drei Fälle bereits unter Quarantäne) zu verzeichnen. Wie das Landratsamt mitteilt, liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner (laut RKI und LGL) bei 37,5. Damit überschreitet der Landkreis den Frühwarnwert von 35, wie das Landratsamt bereits angekündigt hatte.

Tritt dieser Fall ein soll laut Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Allgemeinverfügung regeln, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Fallzahlen getroffen werden.

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Beschränkungen für private Veranstaltungen

Nach ausführlicher Diskussion tritt ab 10.10.2020 bis vorerst einschließlich 17.10.2020 eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Tirschenreuth in Kraft: “Darin wird geregelt, dass für private Veranstaltungen (zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereinssitzungen) in öffentlichen oder angemieteten Räumen eine Teilnahmebegrenzung von maximal 50 Personen gilt. Weiter wird dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen”, erklärt Landratsamtssprecher Wolfgang Fenzl.

“Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann”, teilt das Landratsamt mit. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth einsehbar.

Landrat Roland Grillmeier: „Ich appelliere aufgrund dieser Entwicklung wiederholt an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte einzuschränken und sich genau zu überlegen, welche Treffen aktuell wirklich notwendig sind. Halten Sie bitte die AHAL-Regel (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften) ein“.

Entwicklung in Tschechien im Blick – Teststation für Pendler

Sollte der Inzidenzwert die kritische Marke von 50 überschreiten, drohen nach der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere drastischere Einschränkungen. Der Landkreis weist aufgrund der Corona-Situation in Tschechien nochmals auf die Testmöglichkeit von Grenzpendlern und Beschäftigten im mobilen Testzentrum des Landkreises hin. Hier mehr lesen.

Das Landratsamt wird die Entwicklung in Tschechien genau im Blick halten und entscheiden, ob es evtl. weiterer Maßnahmen bedarf.

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