Luhe-Wildenau: Haushaltsplan und Haushaltssatzung vom neuen Kämmerer

Luhe-Wildenau. Der Marktgemeinderat beschloss am Donnerstagabend in seiner Sitzung den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023.

Foto: Archiv OberpfalzECHO

Diese Verspätung sei ungewollt, sagte Bürgermeister Sebastian Hartl. Grund dafür sei, dass die Stelle des Kämmerers lange nicht besetzt war und der neue Kämmerer des Marktes, Josef Hirmer, erst seit 1. September 2023 in dieser Funktion in Vollzeit für den Markt tätig ist. Er präsentierte sozusagen als sein Erstlingswerk den Haushaltsplan 2023 und zugleich den Rechenschaftsbericht 2022.

Bürgermeister Sebastian Hartl erklärte zum besseren Verständnis für die Zuhörer, dass die Marktgemeinderatsmitglieder den Rechenschaftsbericht 2022 und auch den Haushaltsplan 2023 bereits per Mail erhalten hatten. Der Chronologie entsprechend stellte der Bürgermeister zunächst das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 vor.

Demnach schloss der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 8.997.523 Euro, im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.428.443 Euro ab. Die Verringerung der Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt gegenüber dem Ansatz von 7.655.330 Euro begründete der Bürgermeister mit dem Wegfall geplanter oder auch noch nicht abgeschlossener Maßnahmen.

Über- und außerplanmäßigen Ausgaben vorgestellt

Mit der Jahresrechnung verbunden war auch die Vorstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, durch das Marktoberhaupt. Kämmerer Josef Hirmer hatte diesen Ausgaben auch die entsprechenden Einnahmen, resultierend aus Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen, gegenübergestellt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt 2022 belief sich auf 1.088.000 Euro. Somit waren die Ausgaben dank der höheren Zuführung zum Vermögenshaushalt „eins zu eins“ gedeckt, erklärte der Bürgermeister.

Einstimmig stellte der Marktgemeinderat die Jahresrechnung 2022 formell fest. Die Zweite Bürgermeisterin Sigrid Ziegler als Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses bescheinigte Sebastian Hartl, Josef Hirmer und der Verwaltung eine einwandfreie Kassenführung, so dass sich keinerlei Prüfungsfeststellungen ergaben. Die Entlastung wurde einstimmig bei Enthaltung von Bürgermeister Sebastian Hartl erteilt.

Freiwillige Leistungen und Unterstützungen

Bei den freiwilligen Leistungen an die Vereine und Organisationen passt sich der Markt Luhe-Wildenau an die Zahlungen des vergangenen Jahres an. Änderungen ergeben sich nur bei der Bücherei Luhe, die statt 700 Euro im laufenden Jahr 1.000 Euro erhält, während für das „Konzert am Marktplatz“ die Leistung von 800 Euro auf die vorher üblichen 500 Euro zurückgefahren wird. Der Marktgemeinderat stimmte der Höhe der freiwilligen Leistungen einstimmig zu.

Beschlussfassung Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Die verspätete Beschlussfassung über den Haushalt bedeute, dass die darin enthaltenen Zahlen keine „Annahmen“, sondern bereits als Ergebnis des zu Ende gehenden Jahres zu sehen seien. Das Marktoberhaupt erinnerte aber auch daran, dass die getätigten Ausgaben und Projekte im Marktgemeinderat besprochen wurden. Kämmerer Josef Hirmer stellte die wichtigsten Eckzahlen des Haushaltes 2023 vor. So beläuft sich der Verwaltungshaushalt auf 8.745.733 Euro, der Vermögenshaushalt auf 6.187.071 Euro. In seinem Gesamtbetrag hat sich der Haushalt 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1.183.353 Euro verringert.

Der Ausgleich des Haushaltes wird durch die Zuführung von 139.353 Euro vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt, durch die Entnahme von Rücklagen in Höhe von 885.691 Euro und durch eine Kreditaufnahme von 1.600.000 Euro erreicht. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für Gewerbesteuer bleiben im Jahr 2023 unverändert. Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023.

Diskussion um die Hebesätze 2024

Der neue Kämmerer Josef Hirmer. Foto: Walter Beyerlein

Für Diskussionsstoff sorgte der Tagesordnungspunkt „Festsetzung der Hebesätze 2024“. Bislang waren die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 290 v.H. für die Grundsteuer B auf 280 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 300 v.H. festgesetzt worden. Dies sei im Vergleich mit anderen Gemeinden „relativ günstig“, betonte Kämmerer Josef Hirmer. Paragraf 4 des Bayerischen Finanzausgleichgesetzes (FAG) schreibe zudem einen sogenannten „Nivelierungshebesatz“ vor, der derzeit bei 310 v.H. liege, erklärte der Kämmerer.

Die niedrigen Hebesätze wirken sich nach den Worten Hirmers negativ auf die Steuerkraftzahlen aus, sorgen somit für weniger Einnahmen, gleichzeitig aber müsse der Markt eine höhere Kreisumlage zahlen, weil seitens des Landkreises erhöhte Steuereinnahmen in Höhe von 99.000 Euro zugrunde gelegt würden, erläuterte der Kämmerer. Bürgermeister Sebastian Hartl ergänzte die Ausführungen mit dem Hinweis, dass die Hebesätze seit fünfzehn Jahren unverändert seien. Der Finanzausschuss sprach sich deshalb für die Erhöhung aller Hebesätze auf 310 v.H. aus, was dem Nivelierungshebesatz des Finanzausgleichgesetzes entspreche.

Bei einem Einfamilienhaus mit 900 Quadratmeter dazugehöriger Grundstücksfläche würde dies Mehrkosten von fünfzehn Euro pro Jahr bedeuten, hatte die Verwaltung errechnet. Georg Schärtl (JU) sprach sich für die Beibehaltung der Hebesätze bei der Grundsteuer aus, stimmte aber der Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer zu. Schärtl sah keinen Sinn für die Erhöhung der Grundsteuer, weil im Jahr 2025 durch die Grundsteuerreform ohnehin neue Beträge errechnet werden, die aktuell noch nicht bekannt seien. Der Kämmerer machte deutlich, dass die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer alljährlich auf den Prüfstand gehörten.

Hebesätze trotz Erhöhung im unteren Drittel

Geschäftsleiter Michael Gräf wies darauf hin, dass die Aufsichtsbehörde bei der Aufnahme von Krediten durch den Markt Luhe-Wildenau die Ausschöpfung aller Einnahmequellen hinterfragt. Mit der Gegenstimme von Georg Schärtl stimmte der Marktgemeinderat den neuen Hebesätzen von 310 v.H. bei den gemeindlichen Steuern zu. Auch nach dieser Erhöhung liegen die Hebesätze des Marktes im Vergleich zu den Nachbargemeinden weiterhin im unteren Drittel.

Bauliches

Einstimmig billigte der Marktgemeinderat die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Obere Tratt“. Keine Einwendungen erhebt der Markt Luhe-Wildenau gegen die Bauleitplanung der Gemeinde Weiherhammer wegen Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bildbaum 8“ und gegen die Bauleitplanung der Gemeinde Pirk zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kapellenweg“.

Hundesteuersatzung

Der Neuerlass der Hundesteuersatzung ist aus redaktionellen Gründen notwendig. „Eine Erhöhung der Hundesteuer ist damit nicht verbunden“ – nach dieser klaren Aussage Bürgermeister Hartls gab es gegen den Neuerlass der Hundersteuersatzung keine Gegenstimme.

Zuschuss für Rasenmäher

Der Grasbewuchs auf den Kinderspielplätzen am Vereinszentrum Neudorf und im Baugebiet „Bergäcker“ wurde bisher mit privaten Geräten gemäht. Jetzt muss das Vereinskartell diese Aufgabe übernehmen. Für den Ankauf eines Akku-Rasenmähers mit Kosten in Höhe von 1157 Euro beantragte das Vereinskartell einen Zuschuss des Marktes. Bürgermeister Sebastian Hartl schlug einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 600 Euro vor. Reinhard Püttner (CSU) sprach sich aus, die Gesamtkosten für das Mähgerät zu übernehmen, weil es sich um gemeindliche Spielplätze handle. Dritter Bürgermeister Hans Kick informierte, dass es weitere Spender für den Rasenmäher gibt und das Vereinskartell mit den 600 Euro “zufrieden” ist. Der Marktgemeinderat stimmte der Zuschussgewährung in dieser Höhe zu.

Streuobstbäume

Bürgermeister Sebastian Hartl informierte, dass die bestellten Streuobstbäume angekommen und abzuholen sind und nach Möglichkeit in den Hausgärten umgehend gepflanzt werden sollten

Freigabe der Staatsstraße 2657

Die Freigabe der Staatsstraße 2657 über Unterwildenau nach Rothenstadt verzögert sich jetzt witterungsbedingt doch bis ins nächste Jahr. Bürgermeister Hartl teilte dem Gremium mit, für den 15. Dezember 2023 eine Einladung zur Freigabe der Staatsstraße erhalten zu haben. Nur einen Tag später kam der Anruf, dass sich die Asphaltierungsarbeiten witterungsbedingt verzögern. „Für einen Wintereinbruch kann niemand was“, meinte das Marktoberhaupt.

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