Luxusleben auf Kosten anderer finanziert: Ehepaar in Untersuchungshaft

Floß. Der tiefe Fall eines einstigen Vorzeigepaars: Tina und Ralf K. sitzen seit mehr als zwei Wochen in Untersuchungshaft.

Gegen das Ehepaar Tina und Ralf K. aus Floß ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und der Untreue. Archivbild OberpfalzECHO: David Trott

Tina und Ralf K. galten als Musterbeispiel für Hilfe und Nächstenliebe. Sie sammelten Geld für misshandelte Kinder in dem eigens dafür gegründeten Verein “Karolina” – und versprachen Anlegern staatliche Unterstützung, wenn sie in von ihnen angepriesene Immobilien investieren würden. Nun ist alles wie ein Kartenhaus zusammengebrochen, und das einstige Glamour Paar sitzt seit fast vier Wochen in Untersuchungshaft.

Ermittlungen gegen sieben Personen

Wie berichtet, ermitteln die Weidener Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft seither gegen insgesamt sieben Personen wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und der Untreue. Die Taten stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb einer deutschlandweit Kunden akquirierenden Wohnbaugenossenschaft mit mehr als 12.000 Mitgliedern, die ihren operativen Geschäftssitz in Weiden hat.

An der Spitze der “Genossenschaft”: Das Ehepaar aus Floß. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 2018 durch Täuschungen Neumitglieder zur Zahlung an die Genossenschaft bewegt zu haben. Dabei sollen die mutmaßlichen Betrüger mehr als sieben Millionen Euro unrechtmäßig erzielt haben. Außerdem besteht der Verdacht, dass die Gelder weitestgehend nicht für den Genossenschaftszweck – insbesondere die Anschaffung von Immobilien – verwendet wurden.

Keine Investitionen

Auf Internetseiten sollen sie den Opfern staatliche Förderungen von 50 Euro Einlage pro Monat versprochen haben; das Geld sollte in Immobilien investiert werden. Den Leuten soll dann angeblich vermögenswirksame Leistungen vom Lohn abgezogen worden sein, obwohl sie nie entsprechende Verträge unterschrieben haben. Bisher ist auch noch keine konkrete Immobilieninvestition der Genossenschaft bekannt. Mit dem eingenommenen Geld soll das Ehepaar ihr Luxusleben finanziert haben.

60 Kartons Unterlagen

Die Weidener Kriminalpolizei hatte die vorläufige Festnahme von sieben Personen und die bundesweite Durchsuchungsaktion akribisch vorbereitet. Gerd Schäfer, Leitender Oberstaatsanwalt, sagte am 24. März: „Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Behörden aus dem gesamten Bundesgebiet funktionierte reibungslos.“

Die Polizei stellte eine große Menge an elektronisch gespeicherten Daten und über 60 Umzugskartons mit schriftlichen Unterlagen sicher. Außerdem beschlagnahmten die Ermittler Vermögenswerte wie mehrere Fahrzeuge, darunter ein circa 200.000 Euro teurer Aston Martin, Rolex-Uhren, Bargeld und Kryptowährungen.

Drei Personen sitzen ein

Zwei der Verdächtigen – vermutlich Tina und Ralf K. – wurden im Laufe der Ermittlungen per Haftbefehl festgenommen. Fünf weitere Personen wurden im Rahmen der Durchsuchungen vorläufig festgenommen, für eine davon ordnete die Staatsanwaltschaft ebenfalls Untersuchungshaft an.

Dabei soll es sich um den Sohn aus Tina K.’s erster Ehe handeln. Bei einem weiteren Verdächtigen wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Drei weitere Personen wurden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Weitere Ermittlungen

Immer noch ermittelt wird gegen das Flosser Ehepaar auch in Sachen “Karolina e.V., des Vereins zur Unterstützung misshandelter Kinder in Deutschland”. Nachdem eine Regionalzeitung damals Zweifel an der Arbeit des Vereins geäußert hatte, klagte das Ehepaar gegen die Berichterstattung, scheiterte damit aber sowohl am Landgericht Weiden als auch am Oberlandesgericht Nürnberg. Der Richter teilte die Zweifel der Zeitung am Verein.

Die Vorstände hatten damit geworben, 53 misshandelten Kindern geholfen zu haben. Tatsächlich flossen aber zwischen 2016 und 2018 nur geringe Beträge an betroffene Kinder. Die Fallbeispiele waren teilweise erfunden. Die Zivilkammer des Landgerichts sah “Lüge und Manipulation” durch das Vorstandsehepaar.

Zweifel an der Verwendung

Auch bei der Berufungsverhandlung störte sich der 3. Zivilsenat am OLG Nürnberg an der “fehlenden Bereitschaft, konkrete Angaben zur Verwendung von Spendengeldern zu machen”. Die Erklärungsversuche zu Widersprüchen in Bezug auf die Missbrauchsfälle seien “offenkundig vorgeschoben”, urteilte der Richter.

Noch heute ist unklar, wie viel Geld genau eingesammelt und wofür es ausgegeben wurde. Aus Zeitungsberichten über Spendenübergaben ergaben sich Einnahmen von mindestens 50.000 Euro.

* Diese Felder sind erforderlich.