Marktrat Kohlberg diskutiert über Flächen für Windkraftanlagen

Kohlberg. Die bayerischen Gemeinden müssen ganz schnell Flächen für Windräder vorschlagen. Sonst dürfen die Anlagen privilegiert beinahe überall gebaut werden. Der Gemeinderat überlegt, erst einmal den Planungsverband Vorschläge machen zu lassen.

Der Planungsverband erwartet von jeder Kommune eine Stellungnahme, um ein abgestimmtes Planungskonzept für Windräder im Bereich Oberpfalz-Nord zu erarbeiten. Symbolbild: Pixabay

Die Formulierung im Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord war missverständlich. Das gab der Regionsbeauftragte Michael Kreißl von der Regierung der Oberpfalz zu. Der Gemeinderat hatte sich mit der Aufforderung konfrontiert gesehen, von sich aus geeignete Flächen für Windkraftanlagen zu benennen, ohne zu wissen, ob diese Flächen am Ende in den Augen des Planungsverbandes überhaupt geeignet sind.

Gemeinden müssen nicht in Vorleistung gehen

„Ein etwas makaberes Vorgehen“, wie Bürgermeister Gerhard List befand. Der Gemeinderat solle sich viel Arbeit machen, sich gegenüber den Bürgern möglicherweise in die Nesseln setzen und dann kämen die benannten Flächen vielleicht gar nicht zum Tragen. Besser solle doch der Planungsverband erst einmal geeignete Flächen vorschlagen, die der Gemeinderat dann diskutieren könne.

Kreißl gibt zu, dass es genau so herum auch möglich ist; viele andere Gemeinden verzichteten auf eigene Vorschläge und ließen erst einmal den Planungsverband machen. Aber für den Planungsverband wäre es natürlich einfacher, wenn er auf Vorschläge vor Ort zurückgreifen könne.

“Wir müssen irgendwie auf 6.000 Hektar kommen”

Bis sich dieses Missverständnis aufklärte, hatten Kreißl und der Gemeinderat schon eine gute Stunde diskutiert und mehrere Gemeinderäte immer wieder beklagt, dass sie „ins Blaue hinein“ Vorschläge machen sollen, ohne die endgültigen Bedingungen für die Flächen zu kennen. Denn der Katalog der Ausschluss- und Tabukriterien wird derzeit noch vom Planungsverband erarbeitet und laut Kreißl frühestens Ende November vorgestellt.

Sicher sei aber, so der Regierungsvertreter, dass es sehr viel weniger Ausschlusskriterien geben werde als bisher, schließlich müsse der Freistaat bis 2027 1,1 Prozent der Landesfläche für Windräder ausweisen, das seien um die 6.000 Hektar je Planungsregion. Können die Regionen diese Fläche nicht benennen, greift automatisch die vom Bund im Rahmen des Osterpaketes 2.0 beschlossene Privilegierung von Windkraftanlagen, die das Mitspracherecht der Gemeinden mehr oder weniger aushebelt.

In Kohlberg sind kaum mehr Flächen tabu

Landschaftsschutzgebiete werden laut Kreißl nicht länger Ausschlusskriterium sein. Für den Markt Kohlberg könnte das bedeuten, dass nahezu alle Flächen im Gemeindegebiet nicht mehr tabu sind für Windkraftanlagen.

“Sehr wahrscheinlich, dass wir da nix zusammenbringen”

Adrian Blödt (CSU) sieht jedoch schwarz: Da die Privilegierung schon Anfang kommenden Jahres greifen soll, seien die Ausweisung von 1,1 Prozent Landesfläche beziehungsweise die ordnende Bauleitplanung einer Gemeinde doch gar nicht mehr zu schaffen. „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass wir da nix zusammenbringen“, sagt er. Der Gemeinderat will in der Oktobersitzung entscheiden, wie er weiter verfährt.

Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Mit zwei Gegenstimmen beschließt der Gemeinderat einen Kriterienkatalog für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Auf den Katalog hatte man sich in einer vorhergehenden Klausur verständigt. Die maximale Fläche wird vorerst auf 16 Hektar landwirtschaftliche Fläche begrenzt, das sind etwa 1,5 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche des Marktes.

Anwohner sollen nicht auf Solarpanele schauen

Der Markt verlangt unter anderem, dass keine der maximal acht Hektar großen Einzelanlagen von der Wohnbebauung aus „allzu dominant in Erscheinung tritt“, wie es in dem Katalog formuliert ist. Es sei denn, die Anwohner haben ausdrücklich nichts dagegen, wenn sie vom Wohnzimmer aus auf Solarmodule schauen.

In Landschaftsschutzgebiete, Biotope oder ähnliche Flächen darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Der Investor muss außerdem den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu einer finanziellen Beteiligung geben, die Gewerbesteuer muss bei der Gemeinde bleiben.

Nicht auf hochwertige Landwirtschaftsflächen

Darüber hinaus sieht der Katalog weichere Kriterien vor, in denen es darum geht, hochwertige landwirtschaftliche Flächen nicht zu verknappen. Christian Lehner (CSU) monierte eben das. Laut Kriterienkatalog darf für landwirtschaftlich genutzte Flächen die Bodenwertzahl von 40, die die Güte des Bodens beschreibt, nicht überschritten werden.

Lehners Auffassung nach ist die Zahl zu hoch gewählt, es gebe zu wenig Flächen dieser Qualität. Er kann sich aber mit diesem Einwand nicht gegen die Mehrheit durchsetzen.
Die Fläche unter den Modulen soll, so ein weiteres Kriterium, extensiv und möglichst ökologisch bewirtschaftet werden, und die einzelnen Anlagen sollen sich nicht räumlich zu stark auf einen Punkt konzentrieren.

Teichanlage darf sich aus Klingenbach speisen

Die von einem Biber stark beschädigte Teichanlage Glaslohe wurde verkauft und vom neuen Besitzer saniert. Der Gemeinderat hatte keine Einwände, der nicht gewerblich bewirtschafteten Anlage die wasserrechtliche Erlaubnis zu erteilen, für die auch die Entnahme von Wasser aus dem Klingenbach notwendig ist.

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