Mehr Rente für Mütter und pflegende Angehörige

Altenstadt/WN. „So schlecht ist das gar nicht“, sagt DGB-Regionssekretär Peter Hofmann mit Blick auf die Vereinbarungen von Union und SPD im Koalitionsvertrag zur Rentenpolitik. Beim Kamingespräch des Kreisverbandes der Christlich-Sozialen Arbeitnehmer-Union (CSA) spricht der Gewerkschaftsfunktionär und ehrenamtliche Versichertenberater über die von Union und SPD geplanten Änderungen im System der gesetzlichen Rentenversicherung.

CSA Rente Fachgespräch Peter Hofmann
DGB Regionssekretär Peter Hofmann (rechts) erläuterte die geplanten Änderung im System der gesetzlichen Rentenversicherung. CSA-Kreisvorsitzender Armin Bulenda (von links) und CSU-Kreischef Dr. Stephan Oetzinger hatten zum Fachgespräch „Rente in der Praxis“ eingeladen.

CSA-Kreisvorsitzender Armin Bulenda hatte im Rahmen des „Politischen März“ des CSU Kreisverbandes zum Fachgespräch “Rente in der Praxis” in „d’Wirtschaft“ eingeladen. Hofmann nannte etwa eine Verbesserung für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Während früher die Erwerbsminderungsrente einmal berechnet wurde und dann auch für die Regelaltersrente ausschlaggebend war, könne künftig auch eine höhere Altersrente an den Versicherten ausgezahlt werden. Grundsätzlichen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hat, wer innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens 36 Monate Beitragszeiten vorweisen kann.

Das ist das tollste, was wir in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, weil es hilft nicht in Hartz IV abzustürzen. Das ist ein richtiger finanzieller Vorteil

lobte Hofmann die Erwerbsminderungsrente. Elisabeth Weiß sah für teilweise erwerbsunfähige Arbeitnehmer die Schwierigkeit, eine geeignete Stelle mit nur drei oder vier Stunden Arbeitszeit pro Tag zu finden. CSU Kreisvorsitzender Dr. Stephan Oetzinger erinnerte an die Regelungen im öffentlichen Dienst und für Betriebe ab einer bestimmten Größe, die eine bevorzugte Einstellung Schwerbehinderter vorsehen.

Rentenpunkt für pflegende Angehörige

Nachbesserungsbedarf sieht Hofmann bei der Berücksichtigung von Pflegezeiten. Der Koalitionsvertrag sehe einen knappen Rentenpunkt für die Pflege eines Angehörigen in Pflegegrad fünf vor. Würden sich allerdings zwei Angehörige mit jeweils 30 oder 40 Stunden in der Woche um den Pflegebedürftigen kümmern, müsse der Rentenpunkt geteilt werden. „Das gehört nachgebessert“, ist der DGB-Fachmann überzeugt.

Verbesserung durch Landespflegegeld

Eine Verbesserung für pflegende Angehörige verspricht sich Oetzinger von dem von Markus Söder in Aussicht gestellten Landespflegegeld. Mehr Gerechtigkeit soll es künftig bei der Mütterrente geben. Mütter, die ihre Kinder von 1992 gebaren, wurden bislang mit zwei Rentenpunkten bedacht. Künftig sollen einheitlich 36 Monate Beitragszeiten für jedes Kind angerechnet werden – mit zwei Kindern ist damit bereits die Mindestwartezeit von fünf Jahren erfüllt.

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