Mehrere Fälle von Unfallflucht

Weiden. Die Polizeiinspektion musste in den letzten Tagen gleich mehrere Fälle von Unfallflucht aufnehmen.

Polizeiauto Blaulicht Symbolbild
Symbolfoto: OberpfalzECHO/Ann-Marie Zell

Am Montag versuchte gegen 18:30 Uhr versuchte ein Mann (72) am ZOB einen Linienbus noch zu erreichen. Hierbei wurde er vom Heck des fahrenden Busses erfasst und zu Boden geschleudert. Der Busfahrer setzte seine Fahrt fort. Der Mann verletzte sich leicht und wurde ins Klinikum verbracht. Der Unfall wurde erst einige Stunden später bei der Polizei gemeldet.

Ebenfalls am Montag fuhr ein unbekanntes Fahrzeug um etwa 18:40 Uhr gegen den Gartenzaun eines Anwesens im Hammerweg und entfernte sich anschließend. Am Zaun entstand Sachschaden in Höhe von 150 Euro.

Sachschäden

Am Sonntag parkte eine Frau (21) ihren schwarzen Seat von 18:30 bis 21:15 Uhr in der Wiesenstraße am rechten Fahrbahnrand. Bei ihrer Rückkehr zum Fahrzeug stellte sie einen frischen Unfallschaden fest. Der Schaden wird auf 1.500 Euro geschätzt.

Am Montag konnte eine aufmerksame Zeugin gegen 8:15 Uhr beobachten, wie eine Autofahrerin (27) beim Einparken in der Hans-Striegl-Straße gegen einen geparkten Wagen gefahren ist und sich anschließend von der Unfallstelle entfernt hat. Am Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von 100 Euro. Aufgrund der Angaben der Zeugin konnte die Fahrerin ermittelt werden. Gegen sie wird nun wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.

Hinweise zu den Vorgängen nimmt die Polizeiinspektion Weiden unter der Telefonnummer 0961/401-0 entgegen.

Rechtslage

Das geforderte Verhalten nach einem Verkehrsunfall führt häufig zur Verunsicherung, beispielsweise wenn nicht alle Beteiligten am Unfallort anwesend sind, weil etwa ein geparktes Fahrzeug angefahren wurde.

Fast jeder weiß noch, dass in einem solchen Fall ein Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen ist. Dass aber zunächst eine Wartepflicht, abhängig von Zeit, Ort und Schadenshöhe besteht, ist häufig nicht bekannt. Dabei kann man sich strafbar machen, wenn man nur einen Zettel hinterlassen und sogleich weiterfahren würde.

Hat sich innerhalb der Wartefrist niemand gemeldet, ist unverzüglich der Berechtigte von dem Schadensereignis zu verständigen, ersatzweise kann die Unfallmeldung auch bei der Polizei abgegeben werden. Dazu sollte man sich das Kennzeichen, die Marke, Typ und Farbe, sowie Standort des beschädigten Fahrzeuges und die festgestellten Schäden notieren. Die baldmöglichste Unfallmeldung bei der nächsten Polizeidienststelle ist die häufigere Variante, da der Geschädigte in den wenigsten Fällen bekannt ist. (Quelle: Polizei Bayern)

Weitere Infos gibt es hier.

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