Mindestlohn und Schwarzarbeit: Zoll prüft Gastronomie und Hotels
Weiden/Regensburg. Der Zoll hat am Samstag in einer groß angelegten Prüfung Gaststätten und Hotels geprüft. Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ging es unter anderem um die Einhaltung des Mindestlohns.

Wie eine Sprecherin des Hauptzollamts Regensburg mitteilt, waren im Bezirk des Hauptzollamtes Regensburg insgesamt 57 Zöllner aus Regensburg, Furth im Wald, Weiden und Hof im Einsatz.
Die FKS habe im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe vorgenommen. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns, sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des Leistungsbetrugs.
Bilanz: Drei Strafverfahren eingeleitet
Die 57 Zöllner im Bezirk Regensburg führten 228 Personenbefragungen sowie 12 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. In 23 Fällen sind weitere Prüfungen seitens der FKS erforderlich. In drei Fällen kommt es aufgrund von Beitragsvorenthaltungen zu weiteren Ermittlungen durch die FKS. Die Zöllner leiteten fünf Ordnungswidrigkeits- und drei Strafverfahren ein.
An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen.
Mindestlohn aktuell bei 12,41 Euro
„Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die
Hotellerie und Gastronomie“, so die Sprecherin. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Hintergrund der Prüfungen
Das schreibt der Zoll: „Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.“
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