Mit reichlich Alkohol auf dem Rad unterwegs – das gibt Ärger

Mitterteich. Eine uniformierte Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Waldsassen stoppte am Freitagmorgen gegen 8 Uhr im Industriegebiet von Mitterteich einen alkoholisierten Fahrradfahrer.

Symbolbild: Pixabay

Bei dem Mitterteicher (25) stellten die Polizisten während einer Verkehrskontrolle deutlichen Alkoholgeruch fest. Der Atemalkoholtest zeigte schließlich einen Wert von knapp zwei Promille an. Der Mann wurde zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht. Er muss sich nun strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Seinen Führerschein ist der Mann wegen einer anderen Trunkenheitsfahrt im Vorjahr bereits los.

Kein Freischein für Radfahrer

Für Radfahrer liegt die Grenze, ab der absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, bei 1,6 Promille. Auch Radfahrer müssen deshalb, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte, ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit rechnen. Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit), macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar.

Auch “der Lappen” kann wackeln

Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen. Die Mindestwartezeit bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis dauert sechs Monate. Es kann auch bei Radfahrern eine MPU angeordnet werden.

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