Mörtel auf Grab gekippt
Waldthurn. Im Zeitraum vom 11. bis 18. März schüttete eine unbekannte Person einen Haufen „Mörtel/Kleber“ auf ein Grab des Waldthurner Friedhofs.

Solch eine Handlung stellt in ihrer Form eine grobe bzw. schwerwiegende Herabsetzung an das Andenken des Verstorbenen dar. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Vohenstrauß unter der Nummer 09651 / 92010 entgegen.
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Strafgesetzbuch (StGB) § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener: „Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
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