Mona Lisa im Steinbruch: Gericht weist Klage des Granitwerks gegen Stefan Krapf ab

Flossenbürg/Weiden. Die Klage der Granitwerke Flossenbürg gegen Stefan Krapf ist abgewiesen. Laut Richterin Magdalena Stahl vom Amtsgericht sei dem Beklagten nicht nachzuweisen, dass er den Steinbruch widerrechtlich betreten habe.

KZ Flossenbürg Krapf Steinbruch
Die Klage gegen Stefan Krapf (auf dem Archivfoto am Rand des Steinbruchs) wurde abgewiesen. Foto: Archiv Udo Fürst

Wie berichtet https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/protestaktion-am-ehemaligen-kz-rechtsstreit-um-mona-lisa-an-der-haeftlingswand, hatten die Granitwerke Baumann gegen Stefan Krapf geklagt, weil er verbotenerweise den Steinbruch neben dem früheren Konzentrationslager Flossenbürg betreten haben soll. Das wiederum ist ihm gerichtlich verboten.

“Nicht zu beweisen”

Es sei Stefan Krapf nicht zu beweisen, dass er am 3. Juni 2022 das Betriebsgelände Steinbruch betreten zu haben. “Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 1.318,20 Euro nebst Zinsen… und auch keinen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro aus der Vertragsstrafenvereinbarung der Unterlassungserklärung vom 3. Dezember 2020”, heißt es im Gerichtsbeschluss.

“Aufgrund substantiierten Bestreitens des Beklagten trägt die Klägerin die Beweislast für die Behauptung des Betretens ihres Betriebsgeländes durch den Beklagten nach Abgabe der Unterlassungserklärung vom 3. Dezember 2020. Diesbezüglich wurde seitens der Klägerin bereits kein Beweis angeboten.” Allein, dass der Beklagte das Bild Mona Lisa im Jahr 2020 bereits einmal aufgehängt hat, reicht nach Ansicht der Richterin nicht aus, um … ihm jede Wiederholung dieser Aktion anzulasten.

Gegen die Entscheidung kann laut Gericht Berufung eingelegt werden.

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