Nach Stadtrats-Entscheidung: Kampf um Teublitzer Klimaschutzwald geht weiter [mit Video]

Teublitz/Weiden. Trotz Klimawandels und Klatsche vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Die Teublitzer Stadträte stimmen mit 18:2 für eine Neuauflage des Gewerbegebiets im artenreichen Feuchtbiotop. Bürgerinitiativen, Bund Naturschutz, Vogelschutzbund und Greenpeace kämpfen für den Erhalt des Teublitzer Klimaschutzwaldes.

Der schwarze Problembär steht symbolisch für die Allianz der Klimaschutzwald-Gefährder in Teublitz. Bild: David Trott

Vor der Teublitzer Stadthalle steppen die Eisbären. Besser gesagt, sie leisten sich einen erbitterten Schaukampf mit dem schwarzen Problembär und seiner Kettensäge. Der steht stellvertretend für die Stadtratsmehrheit in Teublitz – auch wenn SPD und Freie Wähler das Gewerbegebiet trotz Rückschlägen ebenfalls weiter mit auf den Holzweg bringen wollen.

Lauter, bunter Protest

„Es hat sich so eingebürgert, dass vor den Stadtratssitzungen zum Gewerbegebiet immer laute und bunte Proteste stattfinden“, beschreibt Christoph Namislo, Sprecher der Bürgerinitiative „Schützt unser Wasser“, das dröhnende Trommeln gegen das Abholzen. Der studierte Mediziner gibt sich freilich keinen Illusionen hin: „Ich gehe davon aus, dass es wieder eine große Mehrheit für das Gewerbegebiet geben wird“, prognostiziert er das spätere Ergebnis.

Mehrheiten hätten aber nicht zwingend Recht – in diesem Fall im Gegenteil: „Wir haben die Unterlagen vom Verwaltungsgerichtshof genau durchgelesen“, sagt Namislo, „es ist ziemlich eindeutig und bemängelt keineswegs nur Formfehler, die behoben werden sollen.“ Sollte der Bebauungsplan neu aufgelegt werden, ist Namislo überzeugt, „dass der Landesbund für Vogelschutz wieder dagegen klagen wird“. Und auch die Bürgerinitiative will der eigenen Linie treu bleiben: „Wir haben uns vorgenommen, den Protest fortzuführen, schließlich wurden unsere Bedenken von einer oberen juristischen Stelle bestätigt.“

Protestierende sind fassungslos

Während die eher schmächtige Eisbärin Olga im Armdrücken unter mächtigem Getöse den grantigen Schwarzbären niederringt, empört sich eine Protestiererin gegenüber OberpfalzECHO: „Es geht mir um den Umweltschutz“, sagt die gesetztere Dame im gelben Anorak, „dass man ein Gewerbegebiet in einen solch wertvollen Wald mit Kröten und Fröschen setzen will, dass man so etwas vernichtet in unserer Zeit, im Jahre 2022, wo alles dagegen spricht, macht mich fassungslos.“

Ein älterer Herr ergänzt: „Wir wollen den Wald und die Tiere schützen – vor diesen Verbrechern.“ Die Emotionen brechen sich Bahn, während sich einige gellend ausgepfiffene Stadträte beim Spießrutenlauf unbeeindruckt geben. Als der schauspielernde Problembär mit kettenloser Motorsäge und gespielter Drohgebärde auf Geschäftsleiter Franz Härtl zugeht, findet der das gar nicht komisch: „Ich zeige Sie an“, droht er dem verkleideten Umweltschützer, bevor er in der Halle verschwindet.

Greenpeace Weiden kämpft mit

Welche Bedeutung der Teublitzer Klimaschutzwald für Umweltschützer in ganz Deutschland hat, erläutert Günther Sparrer von Greenpeace Weiden: „Vertreter von Greenpeace aus Regensburg, Weiden und München sind heute gekommen“, sagt der Koordinator der Weidener Ortsgruppe, „sogar Greenpeace Hamburg unterstützt diesen Kampf.“ Der Teublitzer Klimaschutzwald sei noch wichtiger als der Wald, der für das Gewerbegebiet in Weiden West IV abgeholzt werden sollte.

„Da hat es zum Schluss ein Bürgerbegehren gegeben, das Zweidrittel der Bürger abgelehnt haben“, deutet Sparrer an, wohin der Widerstand führen könne. „Wir hoffen nicht, dass es in Teublitz genauso weit gehen muss, das kostet eine Menge Geld und Energie.“ Dabei sollte doch inzwischen jedem klar sein, wie wichtig Wälder, die Wasser speichern, fürs Klima sind. „Das kann man mit keiner Ausgleichsfläche der Welt wieder heilen.“ Es gebe ohnehin viel zu viel Flächenfraß in Bayern. „Jeder möchte sein Gewerbegebiet haben, weil jede Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen braucht.“ Aber dafür dürfe man keinen Wald opfern. „Da gibt es andere Alternativen.“

Die Allianz der Klimaschutzwald-Schützer vor der Teublitzer Stadthalle. Bild: David Trott

CSU-Kritik an Umweltverbänden

Durch die großen Fenster des „Sitzungssaals Sporthalle“ beobachten die Gegner des Gewerbegebiets die Debatte der Teublitzer Stadträte. Bereits im Vorfeld war klar, dass das Bündnis aus CSU, SPD und Freien Wählern davon überzeugt ist, dem Mangel beheben zu können, der den Verwaltungsgerichtshof (VGH) München im Oktober 2021 den Bebauungsplan für ungültig erklären ließ. Geschäftsleiter Franz Härtl erläutert, welche Investitionen dazu erforderlich sind. So sei unter anderem eine vollständige Neukartierung nötig – die Gesamtkosten für die Überarbeitung des Bebauungsplans betragen nach Schätzung der Stadt ca. 115.000 Euro.

Bürgermeister Thomas Beer (CSU) bedauert das Scheitern des Versuchs, zusammen mit dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) ein Konzept zu entwickeln, in dem Ökologie und Ökonomie im Gleichgewicht stünden. Den LBV und andere Verbände kritisiert er „als Lobbyisten der Umwelt“, die sich als „knallharte Gegner“ einer Wiederaufnahme der Planung erwiesen hätten, ohne alternative Vorschläge zu nennen. CSU-Fraktionssprecher Georg Fleischmann rechtfertigt das CSU-Konzept als ausgewogene Versöhnung von Umwelt, Wirtschaft und Soziales.

Zustimmung, „weil Flächen fehlen“

Ein wenig selbstkritischer zeigt sich SPD-Fraktionssprecher Andreas Bitterbier: „Der VGH hat aufgezeigt, was wir falsch gemacht haben.“ Daraus werde man jetzt die richtigen Schlüsse ziehen, um für Teublitz „große Projekte“ möglich zu machen. Auch UW-FW-Rat Markus Pretzl will an dem „unumgänglichen Entwicklungsschritt“ festhalten, weil „Teublitz dringend weitere Einnahmequellen benötigt“. Unternehmen würden bereits das Städtedreieck verlassen, weil Flächen fehlten.

Naturgemäß konträr bewertet die Grünen-Stadträtin Hannah Quaas die Sachlage. Man müsse jetzt auf breiter Front nach Alternativen suchen. „Teublitz kann für viele andere Kommunen Vorreiter sein.“ Auch die parteilose Maria Münz stimmt gegen die Weiterführung der Planung. „Die Fortsetzung des Verfahrens beruht auf unsicheren oder nicht vorhandenen Datengrundlagen.“ Die Zeit sei reif, um endlich die interkommunale Zusammenarbeit voranzubringen.

Greenpeace-Ortsgruppen aus Weiden, Regensburg und München reisten an, um die Bedeutung des Teublitzer Klimaschutzwaldes zu unterstreichen. Bild: David Trott

Kann Umweltschutz einseitig sein?

Am Ende des Tages kommentiert Wasserschützer Christoph Namislo das erwartete Ergebnis von 18:2 für die Fortführung des Gewerbegebiets: „Die Erschließung des Geländes kann für Teublitz zum Fass ohne Boden werden – die Bürger zahlen dann die Zeche.“ Der Behauptung des Bürgermeisters, ein gemeinsames Konzept mit dem LBV sei gescheitert, sei falsch: „Ein solches Konzept hat es nie gegeben“, sagt Namislo, „der LBV hatte gegenüber der Stadt seine naturschutzfachlichen Bedenken geäußert und dabei den Standort stets abgelehnt.“

Die CSU-Kritik stößt auch bei Christian Stierstorfer, Waldreferent des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) sauer auf – einem Umweltschutzverband die Vertretung von Umweltinteressen vorzuwerfen sei ein eigenartiges Argument. „Fakt ist“, sagt Stierstorfer, „dass der geplante Standort nun einmal schützenswert ist.“

Zentrale Punkte des VGH-Urteils

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den Bebauungsplan für das Gewerbe- und Industriegebiet am Autobahnanschluss Teublitz, gegen den die Experten des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) geklagt hatten, für unwirksam erklärt. Auszüge der Urteilsbegründung:

  • Ausgleichsflächen, die für die Rodung des rund 20 Hektar großen Waldes nachgewiesen werden müssen, waren zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses „nicht dinglich im Grundbuch gesichert“.
  • Schon dieser „tragende materielle Grund“ habe dem 15. Senat am 5. Oktober gereicht, um der Normenkontrollklage des LBV stattzugeben. Einer abschließenden Entscheidung zu den weiteren vom LBV erhobenen Einwendungen habe es deshalb gar nicht mehr bedurft.
  • „Im Übrigen hat der Senat erhebliche Bedenken, ob die Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft (…) hinreichend erfolgt ist, insbesondere ob die dem Bebauungsplan beigefügte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Oktober 2020 ausreichend aussagekräftig ist.“
  • In Zweifel gezogen wird, ob für die Bemessung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine „in sich stimmige, nachvollziehbare Bewertungsgrundlage“ vorliegt. Die dem Bebauungsplan beigefügte artenschutzrechtliche Prüfung orientiere sich nicht an der aktuellen Arbeitshilfe des Landesamts für Umwelt vom Februar 2020, und auch die Arbeitshilfe „Zauneidechse“ vom Juli 2020 sei nicht herangezogen worden.
  • Der in den vorherigen Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan sei „entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht fortgeschrieben worden“. Das führe zu „widersprüchlichen Darstellungen“.

* Diese Felder sind erforderlich.