Neuauflage des Adressbuches: So Datenübermittlung untersagen

Weiden. Die Stadt wird im Sommer 2021 mit der Adressbuchverlagsgesellschaft Ruf eine Neuauflage des Adressbuches herausgeben. Falls man nicht aufgenommen werden möchte, muss man dabei einige Dinge beachten.

Das Adressbuch wird neben allgemeinen Informationen, Angaben zu Behörden, Vereinen, Verbänden, Firmen und Gewerbe auch Familienname, Vorname, Dr.-Grad und Anschrift aller volljährigen Bürger*innen enthalten.

Einwand: Wie soll man Vorgehen?

Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann schriftlich oder per Fax unter der Nummer 0961/81-3319 eine Mitteilung an die Stadt Weiden, Meldebehörde, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden, einsenden. Ein Antrag ist im Rathaus-Serviceportal unter www.weiden.de verfügbar und kann ausgedruckt werden.

Der Widerspruch muss unterschrieben und per Post an die Stadt eingesandt werden. Gewerbetreibende, die einer Veröffentlichung ihrer Gewerbedaten im Adressbuch widersprechen wollen, finden ebenfalls unter www.weiden.de ein Formblatt für eine Übermittlungssperre, das schriftlich oder per Fax unter der Nummer 0961/81-3805 an die Stadt Gewerbeabteilung, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden, übersandt werden muss.

Widersprüche aus dem Vorjahr gelten weiter

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung an den Adressbuchverlag ist in beiden Fällen (Melde- und Gewerbedaten) von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet zu werden. Per E-Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche sind unwirksam.

Bei früheren Ausgaben bereits eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter. Lediglich ein gegen die Übermittlung von Meldedaten eingelegter Widerspruch muss im Falle eines Wegzuges und darauffolgendem Wiederzuzug erneuert werden.
 

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