Nicht alle Hühner dürfen raus: Stallpflicht und Marktverbot fast überall aufgehoben

Neustadt/WN. Die Nachricht, dass das bayerische Umweltministerium die bayernweite Stallpflicht und das Verbot von Geflügelmärkten aufgehoben habe, ist nicht ganz richtig. Richtig ist: Das Ministerium hat am Donnerstag die Landratsämter und kreisfreien Städte aufgefordert, die im November erlassenen Anordnungen aufzuheben. Dies hat das Landratsamt am Freitag umgesetzt. Trotzdem gelten einige „Biosicherheitsmaßnahmen“ weiterhin.

Und dort wo aktuell Vogelgrippe-Fälle vorgekommen sind, müssen Schutzzonen weiter erhalten bleiben. Im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab ist davon die Stadt Pleystein mit einigen Ortsteilen betroffen, da hier kürzlich bei ein am Vogelgrippe-Virus verendeter Schwan gefunden wurde.

Außer dem Ort Pleystein selbst liegen noch folgende Ortsteile der Gemeinde in der Schutzzone: Vöslesrieth, Peugenhammer, Pingermühle, Finkenhammer, Bartlmühle und Trutzhofmühle. Die Grenzverläufe der Schutzzone sind in der Karte dargestellt. Hier bleibt die Stallpflicht für Geflügel und das Verbot von Geflügelausstellungen, -Märkten und ähnliche Veranstaltungen bestehen.

Schutzzone Pleystein Vogelgrippe
In diesem Gebiet rund um Pleystein gilt die Stallpflicht weiterhin.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen einhalten

Aber auch für alle Geflügelhalter im Landkreis Neustadt/WN gelten bis einschließlich 20.05.2017 etliche Sicherheitsmaßnahmen weiter: Alle Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist betriebseigene Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch im Betrieb zu beseitigen. Nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel müssen die dazu eingesetzten Geräte gereinigt und desinfiziert werden. Nach einer Ausstallung sind die freigewordenen Ställe und die dort vorhandenen Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. Die Eingänge zu den Geflügelställen oder Gehegen sind mit einer Möglichkeit zum Händewaschen und zur Schuhdesinfektion auszustatten, z.B. Desinfektionswannen oder -matten. Wer eigene Transportfahrzeuge und -behälter für Geflügel hat, muss sie nach jedem Transport am Zielort reinigen und desinfizieren.

Die komplette Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises unter Amtsblatt gelesen werden.

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