Nur noch mit Schnelltest in die Kita

Neustadt/WN. Ab Montag gilt die Testpflicht für die Kinder. Eltern bekommen Berechtigungsscheine zum kostenlosen Abholen der Schnelltests in den Apotheken.

Symbolbild: Pixabay

Ab dem kommenden Montag dürfen Kinder im Landkreis Neustadt/WN nur noch in Kindertageseinrichtungen gebracht werden, wenn an zwei Tagen pro Woche ein Corona-Schnelltest gemacht wurde. Das Landratsamt regelte dies nun mittels einer Allgemeinverfügung.

Die Eltern müssen der Einrichtung nun entweder schriftlich bestätigen, dass sie ihre Sprösslinge mittels eines Selbsttests zur Eigenanwendung negativ getestet haben oder sie zeigen einen Testnachweis einer Teststelle oder eines Arztes vor. Eltern erhalten in der Kita entsprechende Berechtigungsscheine zum kostenlosen Abholen der Schnelltests in den Apotheken.

Der dem Testergebnis zu Grunde liegende Selbsttest darf höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Betreuungstages vorgenommen worden sein.

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