Öko-Fördermittel 2025 für Oberpfälzer Wald Projekte
Tännesberg. Die Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald bietet 2025 bis zu 50% Förderung für Kleinprojekte bis max. 20.000 €, um regionale Bio-Wertschöpfungsketten zu stärken. Antragsfrist ist der 28. Februar 2025, Bio-zertifizierte Betriebe aus bestimmten Gemeinden können sich bewerben.
Die Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald ruft für das Jahr 2025 erneut zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte (max. 20.000 Euro netto) im Rahmen des „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ auf. Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ stehen in der Öko-Modellregion 50.000 Euro Fördermittel für die Umsetzung von Kleinprojekten in 2025 zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag zur Stärkung regionaler Bio-Wertschöpfungsketten leisten oder das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel unterstützen.
Anfragen können bio-zertifizierte Betriebe aus den Gemeinden Eslarn, Floß, Flossenbürg, Leuchtenberg, Moosbach, Pleystein, Tännesberg, Vohenstrauß, Waidhaus und Waldthurn bis zum 28. Februar 2025 stellen. Sie haben eine Idee für ein Kleinprojekt in diesem Bereich? Dann lohnt es sich, einen Förderantrag bei uns zu stellen! Vom kleinen Vakuumiergerät bis zur Erstausstattung eines Betriebs ist alles möglich! Weitere Informationen zum Ablauf und zu den Anträgen erhalten Sie auf der Homepage der Öko-Modellregion NOW oder direkt bei der Projektmanagerin Katharina Haas, khaas@taennesberg.de, 09655 9200 41.
Aufruf
Die Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ auf. Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung der Ziele von BioRegio 2030 den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranbringen und das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel stärken.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird. Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen.
Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z. B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, Deminimis-Erklärungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.
Fördergegenstand
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Stärkung der regionalen ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft und regionaler BioWertschöpfungsketten,
- Verbesserung der regionalen Versorgung mit Bio-Lebensmitteln,
- Stärkung des Absatzes von regionalen Bio-Produkten und
- Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.).
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann. Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind:
a) juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften, jedoch nicht der Erstempfänger oder die verantwortliche Stelle.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EuroR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90, bei privaten Maßnahmen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.
Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren
Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Konzepts der Öko-Modellregionen dienen und im Gebiet der Öko-Modellregion liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteursgruppen zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“. Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Träger der Öko-Modellregion Naturparkland Oberpfälzer Wald und dem Antragsteller des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
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